Wettbewerb
Kartellbehörde ermittelt gegen Altstoff Recycling Austria (ARA)
15.02.2026Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ermittelt gegen die Altstoff Recycling Austria (ARA) wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Bereits 2016 musste die ARA wegen Kartellverstößen sechs Millionen Euro Strafe zahlen.
Die BWB teilte am Donnerstag – ohne die ARA zu nennen – mit, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) eine im Juni 2025 durchgeführte Hausdurchsuchung beim Marktführer für Altstoffsammlung und mehreren Tochterunternehmen als rechtmäßig bestätigte.
Die Wettbewerbshüter der BWB werfen der ARA vor, die Konkurrenz mit verbotenen Kampfpreisen zu unterbieten, um diese vom Markt zu verdrängen. Außerdem bestehe der Verdacht, dass die ARA über eine Tochter einzelnen größeren Kunden Rabatte gewährt, die gegen das abfallwirtschaftsrechtliche Gleichbehandlungsgebot verstoßen würden.
Die ARA hatte sich laut wien.orf.at juristisch gegen die Razzia gewehrt und Rekurs gegen den vom Kartellgericht erlassenen Hausdurchsuchungsbefehl erhoben, blitzte dort aber im Jänner ab. Die ARA befasste auch den Verfassungsgerichtshof (VfGH), dieser wies den Antrag bereits im November zurück. Die Ermittlungen der BWB würden nun nach dem OGH-Spruch fortgesetzt, wie eine BWB-Sprecherin zur APA sagte.
ARA sicherte Unterstützung zu
Die ARA bestätigte die Prüfung am Donnerstag in einer Aussendung und sicherte volle Unterstützung zur raschen Abwicklung zu. "Zum aktuellen Zeitpunkt gehen wir nicht davon aus, dass es zu Verfehlungen gekommen ist“, hieß es von der ARA. Es habe interne und externe Kontrollen gegeben.
Bis 2023 habe ein Expertengremium die Einhaltung des Abfallwirtschaftsgesetzes geprüft, seither gibt es eine erweiterte Berichtspflicht. Der Tarifkalkulationsprozess werde jährlich von externen Wirtschaftsprüfern und vom Umweltministerium geprüft.
2016 Strafe wegen Monopolstellung
Die Altstoffsammler waren schon einmal im Visier der Kartellwächter. Vor zehn Jahren verdonnerte die EU-Kommission die ARA zu einer Geldstrafe von sechs Millionen Euro, weil diese Wettbewerber am Eintritt in den Abfallwirtschaftsmarkt gehindert habe. Die ARA sagte damals zu, künftig Wettbewerber nicht mehr vom Zugang zur Infrastruktur auszuschließen. Die ARA war bis dahin der einzige Anbieter für die Sammlung und Verwertung von Haushaltsverpackungen in Österreich und hatte damit de facto eine Monopolstellung.
Die ARA AG steht, wie es auf der Website heißt, „im Eigentum von Verpackungsherstellern, produzierender Industrie und Gewerbe sowie des Handels“. Laut Wirtschaftscompass gehören 80 Prozent dem Altstoff Recycling Austria Verein.