ÖSTERREICH hat das Psycho-Gutachten

Trafikantin angezündet: So eiskalt ist der Feuer-Killer

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Er gibt dem Opfer die Schuld, wollte, dass es litt, und will die Geschworenen überzeugen, dass er nicht anders konnte.
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Wien/NÖ. So ein Gutachten wie das von Peter Hofmann über den Feuerattentäter Ashraf A. (der seine Ex, die Trafikantin Nadine W., im März mit Benzin überschüttete, anzündete und in ihrer Trafik einschloss) hat man noch selten gelesen: Ein narzisstischer Sadist und Psychopath, bei dem auffällig ist, „dass er im Wesentlichen negativ über das Opfer spricht“. Sie habe, so poltert er in einem fort, ihn sekkiert, kontrolliert, bedrängt (etwa seine Facebook-Kommentare bei anderen Frauen zu löschen). Sie habe ­gelogen, ihn bestohlen und betrogen, er spricht von ihr als „ver­logener Schauspielerin“.

Keine Empathie für das Opfer

Zudem unterstellt er der Verstorbenen Seitensprünge, die nie stattfanden, nennt seine eigenen „Gelegenheitssex“ und durchaus okay. Er zeigt keinerlei empathisches Gefühl hinsichtlich der Gefühlswelt seiner Ex und ärgert sich wortreich, dass sie einen Detektiv engagierte – weil Nadine W. sich nicht mehr anders gegen den 47-jährigen Kon­trollfreak, der sie mit Abhörgeräten nahe der Kasse in der Trafik überwachte, zu helfen wusste.

Opfer habe Leiden "verdient" gehabt

Bei den ersten Befragungen nach der „Hinrichtung im öffentlichen Raum“ (so Hofmann) schockt Ashraf A. mit der Aussage, dass Nadine W. das Attentat „verdient“ habe, später zeigt er „Reue“ und korrigiert seine Aussage, dass er damit nicht ihren Tod, sondern „das bisschen Leiden im Spital“ gemeint habe. Erinnert sei daran, dass die Trafikantin 80-prozentige Verbrennungen am ganzen Körper hatte!

Schwerwiegende Persönlichkeitsstörung

Für den Gutachter war der Ägypter zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig – somit ist eine Haftstrafe bis zu lebenslang möglich. Zusätzlich sprechen die schwerwie­gende Persönlichkeitsstörung und eine extreme Gefährlichkeitsprognose für eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Roland Kopt