DAS SAGT ÖSTERREICH
Wer straffällig wird, muss gehen – ohne Wenn & Aber
Der schreckliche Mordfall der erst 13-jährigen Leonie hat eine längst überfällige Debatte über unser Asyl-System ausgelöst. Seit Jahren wird auf die Missstände bei Asyl-Verfahren in Österreich hingewiesen. Und seitdem ist – weder unter Rot, Türkis, Blau, Grün – etwas passiert, um das zu ändern.
Es ist absolut indiskutabel, dass Asylverfahren in Österreich künstlich in die Länge gezogen werden. Das Aberkennungsverfahren des – mehrfach vorbestraften – 18-jährigen afghanischen Tatverdächtigen lag fast zwei Jahre (!) beim Bundesverwaltungsgericht – ohne Ergebnis. Das gehört sofort geändert: Es muss eine maximale Frist für Aberkennungsverfahren des Asylstatus von Straffälligen geben. Maximal drei Monate!
Und: Sollten Rechtsmittel gegen das Ersturteil eingebracht werden, dann haben die straffälligen Asylwerber während der Verfahrensdauer dennoch abgeschoben zu werden, wie Ministerin Edtstadler auf oe24.TV völlig richtig fordert. Sollte ihr Asylstatus gewährt werden, muss man sie eben wieder zurückholen.
Was wir sicher nicht brauchen, ist eine falsch verstandene Toleranz gegenüber Intoleranten, die sich weder an unsere Gesetze halten, noch unsere Werte teilen. Wer unsere Gastfreundschaft ausnützt und hier straffällig wird, hat in diesem Land nichts verloren. Das sind wir schon alleine den Zigtausenden Asylanten und Migranten schuldig, die sich hier integrieren und durch diese Fälle völlig zu Unrecht in Misskredit gebracht werden.