Kurz vor Silvester

Zoll beschlagnahmte 4.714 illegale Feuerwerkskörper

29.12.2025

Die gefährlichen Pyros wurden sichergestellt. 

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Raketen, Böller, Kracher,  Feuerwerksbatterien, Fontänen oder Vulkane: Dem Zollamt Österreich gelangen alleine im Dezember rund 39 Aufgriffe, bei denen insgesamt 4.714 pyrotechnische Gegenstände sichergestellt wurden, die illegal eingeführt, gelagert oder weitergegeben wurden.

Den größten Anteil machten pyrotechnische Erzeugnisse ohne jegliche Kennzeichnung aus. Insgesamt wurden 3.111 Stück solcher Produkte aus dem Verkehr gezogen. Gerade bei nicht gekennzeichneter Pyrotechnik ist laut einer Aussendung des Bundesministerium für Finanzen das Gefahrenpotenzial besonders hoch, da weder Sicherheitsstandards, Herkunft noch die zulässige Verwendung nachvollziehbar seien. Für Konsumenten bestehe hier ein erhöhtes Risiko schwerer Verletzungen.

 „Wer das neue Jahr mit einem Feuerwerk begrüßen möchte, sollte generell auf die dafür vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen achten. Keinesfalls aber sollen illegale Böller oder Raketen verwendet werden. Man macht sich nicht nur strafbar damit, sondern bringt sich und andere Menschen in große Gefahr“, warnt Finanzminister Markus Marterbauer.

 „Das Feuerwerk zum Jahreswechsel ist für viele Menschen eine schöne Tradition. Dabei darf jedoch keine Gefahr für die eigene oder die Gesundheit anderer entstehen. Illegale Böller und Raketen bergen erhebliche Risiken und sollten daher keinesfalls zum Einsatz kommen, damit einem sicheren und stimmungsvollen Jahreswechsel nichts im Weg steht“, ergänzte Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl.

Aufgegriffen wurden 619 Feuerwerkskörper der Kategorie F3. Diese Kategorie umfasst Feuerwerkskörper mit mittlerer Gefahrstufe, die ausschließlich für die Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährden darf.

Schwere Verletzungen und Brände

Besonders sicherheitsrelevant sind zudem die 320 Feuerwerkskörper der Kategorie F4, die eine große Gefahr darstellen würden und ausschließlich von Personen mit entsprechenden Fachkenntnissen verwendet werden dürften. Die missbräuchliche Verwendung solcher Gegenstände könne gravierende Folgen für Personen und Sachwerte haben - ein Moment der Unachtsamkeit könne ausreichen, um schwere Verletzungen oder Brände zu verursachen.

Der Kauf und die Verwendung illegaler Pyrotechnik setze nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch unbeteiligte Dritte einer realen Gefahr aus. Illegale Feuerwerkskörper würden keiner Sicherheitsprüfung, keiner Alterskontrolle und keinen klaren Gebrauchsvorschriften unterliegen Wer solche Produkte erwirbt oder verwendet, riskiere schwere Unfälle und empfindliche rechtliche Konsequenzen.

Mehr Aufgriffe im vergangenen Jahr

Im Jahr 2024 wurden durch die österreichische Zollverwaltung insgesamt 143 Aufgriffe illegaler Pyrotechnik verzeichnet. Dabei wurden insgesamt 11.731 pyrotechnische Gegenstände sichergestellt. Den größten Anteil stellten Feuerwerkskörper der Kategorie F3 mit 6.714 Stück, gefolgt von 1.985 nicht gekennzeichneten pyrotechnischen Gegenständen. Darüber hinaus wurden 1.854 Stück der Kategorie F2, 610 Stück der Kategorie F4, 226 Stück der Kategorie F1, 211 sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1, 130 pyrotechnische Gegenstände der Kategorie T1 sowie ein Gegenstand der Kategorie P2 aufgegriffen. Feuerwerksbatterien (Mehrfachschuss) wurden dabei jeweils als einzelnes Stück gezählt.

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