SPÖ und ÖVP haben sich am Montag auf die Höhe der künftigen Parteienförderung auf Bundesebene geeinigt. Sie wird mit 4,6 Euro pro Wahlberechtigtem festgelegt. Das ist zwar deutlich mehr als zuletzt (2,41 Euro), im Gegenzug wird allerdings die Wahlkampfkostenrückerstattung nach Nationalratswahlen gestrichen. Außerdem hat sich die Koalition mit den Grünen darauf geeinigt, bei der Offenlegung von Parteispenden künftig nicht nur Zuwendungen an Bundes- und Landesparteien, sondern auch an Bezirksparteien einzuberechnen. Das geht aus den an die Opposition verschickten Gesetzesentwürfen für den morgigen Verfassungsausschuss hervor.
Nicht gestrichen wird die Wahlkampfkostenrückerstattung auf EU-Ebene - sie wird nun allerdings neu geregelt. Künftig werden nämlich nur noch tatsächlich bezahlte Wahlkampfkosten abgegolten. Die maximale Höhe der Subvention wird mit zwei Euro pro Wahlberechtigtem festgelegt.
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