FPÖ-Ex-Obmann

70.862 Euro Geldstrafe für Schnell

04.03.2016

Die FPÖ hatte ihren EX-Obmann Karl Schnell verklagt.

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© APA/ Franz Neumayr
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Die FPÖ hatte dagegen geklagt, dass ihr Ex-Obmann aus Salzburg, Karl Schnell, den Parteinamen weiter verwendet. Schnell, der eine neue Partei gründete, ging in Rekurs. Der Oberste Gerichtshof hat dies abgelehnt. Die Entscheidung gegen Schnell ist rechtskräftig. Er muss nun Geldstrafen und Prozesskosten in Höhe von 70.862 Euro zahlen.

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