Affären
Causa Marsalek: Ex-FPÖ-Abgeordneter wegen Fluchthilfe angeklagt
21.01.2026Ein ehemaliger FPÖ-Mandatar muss jetzt wegen Fluchthilfe im Fall Marsalek vor Gericht.
Die Causa rund um den ehemaligen Wirecard-Spitzenmanager Jan Marsalek dürfte die Justiz heuer länger beschäftigen. Wie Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, am Mittwoch bestätigte, hat die StA Anklage wegen Begünstigung gegen den Ex-FPÖ-Abgeordneten Thomas S. erhoben. Er soll dabei geholfen haben, dass Marsalek via Bad Vöslau nach Belarus fliegen konnte. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Prozesstermin steht noch keiner fest.
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Am 19. Juni 2020, nachdem der Bilanzskandal des Zahlungsdienstleisters publik und kurz bevor Vorstandschef Markus Braun festgenommen wurde, setzte sich Marsalek nach Weißrussland ab. Mittlerweile soll er in Moskau leben und für den Inlandsgeheimdienst FSB arbeiten. Bei der Ausreise unterstützt worden sein soll Marsalek von S. und dem ehemaligen Abteilungsleiter im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, dem ebenso flüchtigen Martin Weiss.
"Jan" fliegt selber
Den Berichten von "profil" und "Standard" zufolge kannte der ehemalige Politiker Marsalek und versuchte mit ihm verschiedene Geschäfte zu machen - auch Investitionen in den Flughafen Bad Vöslau seien im Raum gestanden. Auf Bitte von Weiss soll er den Flug organisiert haben, und das nicht zum ersten Mal. Am Vorabend des Fluges soll Weiss einen Namen und Pass eines schwedisch-russischen Mannes geschickt haben, erst in der Früh sagte er laut Bericht dann, dass "Jan" selbst fliege und übermittelte dessen echten Pass.
S. wiederum soll den Piloten den Pass geschickt und den Flug bei der Austro-Control angemeldet haben. Außerdem soll er "Catering und eine Präsentationsmappe" hergerichtet haben. Kurz nach Flughafensperrstunde um 20.02 Uhr hob die Maschine dann ab.
Gegen Marsalek lag zum Zeitpunkt der Ausreise noch kein Haftbefehl vor. Belangt werden könnte er dennoch, da die Lage des Unternehmens medial bekannt war. "Wer einen anderen, der eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen hat, der Verfolgung oder der Vollstreckung der Strafe oder vorbeugenden Maßnahme absichtlich ganz oder zum Teil entzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen", so das Strafgesetzbuch.
Noch kein Prozesstermin
Verhandelt werden wird gegen S. am Landesgericht Wiener Neustadt. Wie die Vizepräsidentin Birgit Borns auf APA-Anfrage mitteilte, steht jedoch noch kein Termin fest. Es ist aber davon auszugehen, dass die Hauptverhandlung in den nächsten Wochen ausgeschrieben wird.
Ott-Prozess startet am Donnerstag
Bereits ab morgigem Donnerstag dürfte Marsalek am Straflandesgericht Wien Thema sein, wenn mit der Hauptverhandlung gegen den ehemaligen Chefinspektor im BVT Egisto Ott der wohl größte Spionage-Prozess der vergangenen Jahrzehnte an den Start geht. Ott soll personenbezogene Daten aus polizeilichen Datenbanken zum Zwecke der Übermittlung an Marsalek und Vertreter des russischen Nachrichtendienstes gesammelt haben. Im Auftrag Marsaleks soll Ott zudem die Diensthandys eines ehemaligen Kabinettschefs im Innenministerium und einen SINA-Laptop mit brisanten geheimdienstlichen Informationen eines EU-Staates weitergegeben haben bzw. die Weitergabe veranlasst haben, wobei diese letztlich beim russischen Geheimdienst landeten.