Causa Ott
Datenskandal: Innenministerium zeigt jetzt Ex-Mitarbeiterin an
27.04.2026Das Innenministerium hat Anzeige gegen jene mittlerweile pensionierte Mitarbeiterin erstattet, die Daten von 36.368 Bediensteten des Innenministeriums weitergegeben haben soll.
Das Ressort bestätigte auf APA-Anfrage einen dementsprechenden Bericht des "Falter" am Montag. Gefunden worden war der Datensatz beim ehemaligen FPÖ-Politiker Hans-Jörg Jenewein. In der Causa ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den einstigen Verfassungsschützer Egisto Ott.
Im Zuge der Erhebungen der im Innenministerium eingerichteten "AG Fama" hatte sich herausgestellt, dass die einstige Mitarbeiterin - eine Personalvertreterin - die sensiblen Daten angefordert hatte. Befürchtet wird, dass die bei Jenewein auf einem USB-Stock gefundene Datei beim russischen Geheimdienst gelandet sein könnte. Wie sie den Weg zu Jenewein fand, ließ sich nicht klären, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen beide wurden eingestellt. "Aus Beweisgründen", wie Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, erklärte.
Neue Beweismittel
Gegen die Mitarbeiterin war wegen Verrats von Amtsgeheimnissen ermittelt worden, gegen Jenewein wegen Datenverarbeitung in Gewinn- und Schädigungsabsicht, weil er die Daten über einen Messenger-Dienst einem FPÖ-Mitarbeiter weitergeleitet hatte. In diesem Fall erfolgte die Einstellung des Verfahrens auch wegen Verjährung. Neue Beweismittel haben nun dazu geführt, dass im Zusammenhang mit dem elektronischen Gesamtpersonalverzeichnis Ermittlungen gegen Ott aufgenommen wurden.
Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass die Daten über Ott den Weg zu Jenewein gefunden haben könnten. Ott soll sich nämlich ein Treffen mit der Ministeriums-Mitarbeiterin ausgemacht gehabt haben, nachdem diese das elektronische Gesamtpersonalverzeichnis erhalten hatte. Das Bundeskriminalamt bezeichnete die Frau in einem Bericht als "relevante Informationsquelle für Egisto Ott".
Veröffentlichung über Ediktsdatei
Man habe die Veröffentlichung über die Ediktsdatei der Justiz zum Ermittlungsstrang zum Anlass genommen, die in Frage stehende Liste zu prüfen, hieß es aus dem Innenministerium zur konkreten Vorgehensweise. Dabei konnte festgestellt werden, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Stichtag 1. Februar 2018 betroffen sind und dass die im Edikt aufgelisteten Daten enthalten sind. Aus diesem Grund habe man bereits am 23. April eine neuerliche Sachverhaltsdarstellung gegen die Personalvertreterin und unbekannte Täter an die Staatsanwaltschaft übermittelt.
Da die Frau die Daten in ihrer Funktion im Rahmen ihrer Funktion als Personalvertreterin vom Ministerium rechtmäßig erhalten habe, sei das zuständige Organ, also die Personalvertretung selbst, nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verantwortlich, betonte das Ressort außerdem.