Prozess im Live-Ticker

Karmasin: ''Wechsel in die Politik war ein Fehler''

25.04.2023

Heute beginnt am Wiener Landesgericht der Prozess gegen Ex-Ministerin Sophie Karmasin (ÖVP) und einen mitangeklagten Abteilungsleiter im Sportministerium.

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© APA/GEORG HOCHMUTH
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Mit Karmasin steht eine erste Person aus dem politischen Umfeld von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz vor Gericht, Ermittlungen gegen weitere Ex-ÖVP-Funktionäre von Kurz abwärts sind anhängig. Der Prozess wegen schweren Betrugs und wettbewerbsbeschränkender Maßnahmen bei Vergabeverfahren ist auf drei Tage anberaumt.

In der Verhandlung geht es noch nicht um die Rolle Karmasins in der ÖVP-Umfrageaffäre, sondern um Bezugsfortzahlungen sowie wettbewerbsbeschränkende Absprachen. Karmasin soll sich nach ihrem Ausscheiden aus der Politik widerrechtlich Bezugsfortzahlungen erschlichen haben, indem sie Bediensteten des Bundeskanzleramts verschwieg, dass sie ihre selbstständige Tätigkeit nach ihrer Amtszeit als Familienministerin nahtlos fortsetzte. Inkriminiert sind 78.589,95 Euro, die Karmasin vom 19. Dezember 2017 bis zum 22. Mai 2018 zu Unrecht bezogen haben soll.

Darum geht es im zweiten Anklagekomplex

Der zweite Anklagekomplex betrifft drei Studien für das Sportministerium, für die Karmasin nach ihrem Ausscheiden aus der Politik den Zuschlag erhielt, indem sie laut Anklage zwei Mitbewerberinnen - darunter ihre frühere Mitarbeiterin Sabine Beinschab - dazu brachte, "von ihr inhaltlich vorgegebene und mit ihr vorab inhaltlich abgesprochene Angebote an die Auftraggeber zu übermitteln, um sicherzustellen, dass die ihr zuzurechnende Karmasin Research & Identity GmbH die Aufträge bekommen würde" (Anklageschrift).

Im Falle einer Verurteilung drohen Karmasin und dem mitangeklagten, nach Einbringen der Anklage außer Dienst gestellten Ministerialbeamten bis zu drei Jahre Haft. Für beide gilt die Unschuldsvermutung. Im Fall eines Schuldspruchs wäre Karmasin die in der U-Haft verbrachte Zeit auf ihre Strafe anzurechnen. Die Ex-Ministerin war am 2. März 2022 fest- und zwei Tage später wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen worden. Erst am 28. März gab das Oberlandesgericht (OLG) Wien einer Haftbeschwerde ihrer Anwälte Norbert Wess und Philipp Wolm Folge - Karmasin musste somit immerhin 26 Tage in einer Zelle verbringen.
 

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