Prozess im Live-Ticker

Karmasin: ''Wechsel in die Politik war ein Fehler''

Teilen

Heute beginnt am Wiener Landesgericht der Prozess gegen Ex-Ministerin Sophie Karmasin (ÖVP) und einen mitangeklagten Abteilungsleiter im Sportministerium.

Mit Karmasin steht eine erste Person aus dem politischen Umfeld von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz vor Gericht, Ermittlungen gegen weitere Ex-ÖVP-Funktionäre von Kurz abwärts sind anhängig. Der Prozess wegen schweren Betrugs und wettbewerbsbeschränkender Maßnahmen bei Vergabeverfahren ist auf drei Tage anberaumt.

In der Verhandlung geht es noch nicht um die Rolle Karmasins in der ÖVP-Umfrageaffäre, sondern um Bezugsfortzahlungen sowie wettbewerbsbeschränkende Absprachen. Karmasin soll sich nach ihrem Ausscheiden aus der Politik widerrechtlich Bezugsfortzahlungen erschlichen haben, indem sie Bediensteten des Bundeskanzleramts verschwieg, dass sie ihre selbstständige Tätigkeit nach ihrer Amtszeit als Familienministerin nahtlos fortsetzte. Inkriminiert sind 78.589,95 Euro, die Karmasin vom 19. Dezember 2017 bis zum 22. Mai 2018 zu Unrecht bezogen haben soll.

Darum geht es im zweiten Anklagekomplex

Der zweite Anklagekomplex betrifft drei Studien für das Sportministerium, für die Karmasin nach ihrem Ausscheiden aus der Politik den Zuschlag erhielt, indem sie laut Anklage zwei Mitbewerberinnen - darunter ihre frühere Mitarbeiterin Sabine Beinschab - dazu brachte, "von ihr inhaltlich vorgegebene und mit ihr vorab inhaltlich abgesprochene Angebote an die Auftraggeber zu übermitteln, um sicherzustellen, dass die ihr zuzurechnende Karmasin Research & Identity GmbH die Aufträge bekommen würde" (Anklageschrift).

Im Falle einer Verurteilung drohen Karmasin und dem mitangeklagten, nach Einbringen der Anklage außer Dienst gestellten Ministerialbeamten bis zu drei Jahre Haft. Für beide gilt die Unschuldsvermutung. Im Fall eines Schuldspruchs wäre Karmasin die in der U-Haft verbrachte Zeit auf ihre Strafe anzurechnen. Die Ex-Ministerin war am 2. März 2022 fest- und zwei Tage später wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen worden. Erst am 28. März gab das Oberlandesgericht (OLG) Wien einer Haftbeschwerde ihrer Anwälte Norbert Wess und Philipp Wolm Folge - Karmasin musste somit immerhin 26 Tage in einer Zelle verbringen.
 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
 16:41

Kurze Angebotsfristen: Der Druck sei von oben gekommen

Der Druck sei von oben gekommen. Deshalb hätte er nur so kurze Angebotsfristen gegeben. "Das nennt man Druck weitergeben", klärt der Angeklagte auf.

 16:38

Leuchtturmprojekt von HC Strache

Der Angeklagte erläutert auf die Frage des Staatsanwalts, dass die erste Studie "Mach den ersten Schritt" ein "Leuchtturmprojekt" von Sportminister und Vizekanzler HC Strache gewesen sei. Wie bei einem Leuchtturmprojekt üblich, soll es dazu Pressekonferenzen gegeben haben, um Druck zu zeugen, sodass dieses Projekt auch umgesetzt werden würde.

 16:33

Nach Causa Beinschab: Karmasin zieht Angebot zurück

Dabei sei es ausgerechnet der Sanktionschef gewesen, welcher den Wunsch der dritten Studie äußerte. Auch dabei lief es ähnlich ab, wie bei den ersten beiden: Abermals hätte man die gleichen Meinungsforscherinnen zur Anbotslegung eingeladen. Und einmal mehr hatte wegen der Expertise Karmasins alles andere länger gedauert.

Der Unterschied: Damals habe es Diskussionen der Vergabeexperten gegeben. Auch das Generalsekretäriat soll sich dagegen ausgesprochen haben. So soll Karmasin ihr Angebot zurückgezogen haben, die Studie kam nicht zustande.

 16:29

Expertise Karmasin: darauf folgte der nächste Auftrag

Nun geht der Richter zur zweiten Studie: "Frauen im Vereinssport". Diese sei genauso wie die Studie davor abgewickelt worden und Karmasin hätte dazu ein Konzept erstellt.

Dass dabei aber nur Frau Beinschab und die dritte Meinungsforscherin als weitere Anbotlegerinnen auftraten, soll den gleichen Grund wie zuvor gehabt haben. So kam, wie es kommen musste: Karmasin erhielt den Auftrag.

 16:26

Verdächtig kurze Angebotsfrist

Fraglich ist auch: Wenn das Angebot so komplex war, wieso gewährte man lediglich eine Frist von zwei Tagen?

Dies sei ein Fehler gewesen, geplant waren eigentlich sieben Tage. Doch wegen eines neuen Ministers kam es zur Verzögerung, weshalb nachgefragt wurde, ob die Angebote noch aufrecht seien. So kamen dann noch drei weitere, neue Angebote rein: Das verteuerte von Beinschab und eben das verbilligte von Karmasin

 16:19

Karmasin würde als Ex-Ministerin nichts Rechtswidriges tun: Angeklagter vertraute ihr

Karmasin hätte wohl ein Konzept erstellt, welches Gefallen gefunden habe, dass eine Direktvergabe geplant war. Gemäß interner Weisung sei dies damals aber nicht gegangen, sodass Vergleichsangebote eingeholt werden mussten. Wegen der Urheberrechte für Karmasins Expertise sei dies aber schwierig gewesen, schließlich durfte man ihr Konzept nicht weiterleiten. Daher hätte er auch nach anderen Meinungsforschungsinstituten gefragt,

Warum wurde dann aber nicht ausgeschrieben? Hätte sich niemand sonst gefunden? Der Angeklagte meint, man hätte die Idee einfach nicht gehabt und es hätte gar keine Auftragsvergabe an Karmasin gegeben.

Und wieso wurde davon in den Akten nichts festgehalten? Er hätte wohl darauf vertraut, dass sie als Exministerin und bekannte Meinungsforscherin nichts Rechtswidriges machen werde. Das sei vielleicht etwas naiv gewesen.

 16:09

Karmasin sollte helfen, Couch-Potatoes in Bewegung zu setzen

Er wäre Abteilungsleiter im Sportministerium gewesen. Für Beauftragungen aller Art, wäre der Sanktionschef zuständig gewesen. Dieser habe ihr auch Karmasin vorgestellt.

Doch wobei ging es bei dem Treffen?

Der Angeklagte muss dafür weit ausholen. Er erklärt, es wäre damals eine Bewegungsinitiative geplant gewesen, um die "30 Prozent Couch-Potatoes in Bewegung zu bringen". Karmasin hätte angeblich genau dazu etwas bewirken können.

 16:09

Verteidiger haben keine weiteren Fragen

Keine weiteren Fragen der Verteidiger

 16:06

Preisabsprachen? WKStA fragt nach!

Hatte Karmasin als Ministerin Studien beauftragt? Kein Kommentar.

Hatte sie selbst im Ministerium mündliche Aufträge erteilt? Kein Kommentar.

Und wozu benötige es einen nachträglichen "Paperwork", zu dem sie heute selbst gesagt habe, dass er nur "für die Schublade" sei? Kein Kommentar.

 16:03

Vermögensverhältnisse: Karmasin schweigt dazu

Der Staatsanwalt stellt einen Beweisantrag. Er erläutert, dass die Vermögensverhältnisse im ersten Halbjahr 2018 rechtlich relevant seien. Doch nachdem der Richter fragt, will Karmasin einmal mehr keine Antwort geben.

 15:56

Sebastian Kurz´ TV-Auftritt relevant für Karmasin?

Besonders brisant: Warum wollte Karmasin die Bezugsfortzahlung für den 23. Mai beenden lassen?

Möglicher Grund: Sebastian Kurz war damals in den ORF-Sommergesprächen, dass sie befürchtet hatte, dass ihre Nebeneinkünfte bekannt werden könnten?

Karmasin antwortet nicht.

Und was schrieb sie im Jahrbuch der Politischen Akademie?

"Kann man nachlesen".

Sehr interessant: Hatte Karmasin auch während der Entgelfortzahlung mit Beinschab Studien erstellt, sie beraten und dafür Provisionen kassiert?

Kein Kommentar.

 15:53

Karmasin verstummt: Keine Antworten mehr

Auch ob sie damals rechnungsgemäß sechs Beratertage geleistet hat, möchte sie nicht kommentieren. Beinschab avisierte Karmasin, dass nächste Woche Eingang "von Freunden" für sie komme. Wer diese Freunde sind? -Kein Kommentar!

 15:41

Karmasin gibt kaum Antworten zur Vermögensaufstellung

Der Richter lässt die Frage nach einem entsprechenden Antrag der WKStA aber zu. Karmasin behauptet außer der von ihr gemeldeten Mieteinnahme keine weiteren Einnahmen gehabt hätte.

Der Staatsanwalt möchte weiteres über Einkünfte des Rechnungshofs wissen, nicht nur während ihrer Ministertätigkeit, sondern auch danach. Doch auf die Frage, ob Sie diese hätte, möchte Karmasin keine Antwort geben.

Auch zu den offenen Provisionen, welche über die Firma ihres Mannes verrechnet wurden, möchte Karmasin aufgrund der Traumata, welche ihre Familie und sie erlitten hätten, nicht antworten.

Und wer hatte die Rechnungen gelegt? Auch dazu will Karmasin keine Auskunft geben. Genauso wenig wie zu den Fragen diverser Geschäftsbeziehungen nach 2018 möchte sie sich nicht äußern.

 15:38

Weiter geht es: Karmasin will wegen Traumata keine Antwort geben

Der Richter setzt die Verhandlung fort, der Staatsanwalt beginnt Karmasin über Nebenverdienste als Ministerin zu befragen.

Er macht dabei deutlich, dass dies relevant sei, wenn sie als Ministerin gegen das Berufsverbot verstoßen hätte.

Karmasin selbst will keine Antwort geben. Grund dafür seien Traumata, die sie und ihre Familie erlitten hättten.

 15:15

Pause

Pause bis 15:35

 15:13

Darstellung von Beinschab würde nicht stimmen

Nun geht es um den dritten Auftrag zum Thema Jugend und Sport. Hier habe ihr der Sanktionschef aufgezählt, was er alles benötige und wie wahnsinnig es sei, dass die Jugendlichen nach der Pandemie keinen Sport mehr betreiben. Sie habe ihr Konzept an den heute Zweitangeklagten geschickt, dann sei es aber wieder um die "nachträgliche Dokumentation" gegangen und sie hätte "Beinschab dann wieder die Doumentationsarbeit abgenommen". Sie habe das Angebot geschickt, wobei, dass, was Beinschab dazu aussage, nicht stimmen würde.

 15:07

Karmasin: Wer Auftrag bespricht, hat Befugnis, ihn zu erteilen

Themenwechsel: Es geht um die zweite Studie für das Sportministerium.

Demnach habe Karmasin im April 2021 dem Sanktionschef das Konzept geschickt, wobei es geheißen haben soll: "das mach ma so".

Wer das allerdings tatsächlich gesagt habe, wisse Karmasin nicht mehr. Vermutlich war das Herr A., mit welchem sie die Studie abwickelte.

"Jeder, der mit mir einen Auftrag bespricht, hat meiner Meinung nach die Befugnis, einen Auftrag zu erteilen", glaubt die Exministerin. Auch dabei zitiert der Richter Beinschab, die aussagte, dass Karmasin sichergehen wollte, den Auftrag zu bekommen. Das soll jedoch nicht stimmen, schließlich hätte sie diesen bereits gehabt.

Warum aber bat Beinschab Karmasin, die Preise "bitte über Signal" zu kommunizieren? Schließlich kommunizierte sie praktisch nie darüber, dass sie Beinschab angerufen hatte. Es sei dabei aber klar gewesen, dass sie den Auftrag schon in der Tasche hatte.

 14:54

Karmasin: So normal seien "Scheinangebote"

Karmasin hätte das Vergleichsangebot für Beinschab deswegen gemacht. weil sie ihr Arbeit abgenommen habe. Es sei dabei klar gewesen, dass es dabei nur um Dokumentation gehen würde.

Den Vertrag hätte sie im August oder September 2019 unterschrieben. Grund für die Verzögerung sei der Ibiza-Skandal und die folgende Regierungsumbildung gewesen.

Um die "nachträgliche Dokumentation" zu optimieren, sei sie schließlich abermals ins Ministerium gebeten worden.

Dabei standen Auftrag und ein Preis von 55.000 Euro schon fest. Außerdem sei Beinschabs Angebot zunächst billiger gewesen als jenes von Karmasin.

Der Richter klärt auf, dass Beinschabs Angebot dann in der "weiteren Schleife", so Karmasin, noch teurer wurde und ihr 2.000 Euro nachließ. Während der Richter mehrfach von "Scheinangeboten" sprach, behauptete Karmasin, wie normal dies sein.

 14:43

Warum nur Karmasin für Auftrag in Frage kam

So kam es zu den Vergleichsangeboten:

Am 5. April wurde Karmasin gesagt, es brauche Vergleichsangebote für die Dokumentation. Der Auftraggeber bat sie um zwei weitere vertrauenswürdige Unternehmen.

Aber in welcher Hinsicht vertrauenswürdig?

Und warum schrieb Karmasin Beinschab, es sei besser: "wir bringen den dritten (Anbieter? ) als sie (das Ministerium? )?"

Gute Frage- der Auftraggeber habe sie eben darum gebeten. Sie selbst habe den Auftrag bereits gehabt.

Beinschab selbst sagt dazu aus, Karmasin hätte so versucht, als einzige den Auftrag zu bekommen. Doch das soll so nicht stimmen, so Karmasin, die dritte Anbieterin habe es richtig ausgesagt.

Sie sagte aber auch, ihr Preis "müsse stimmen", schließlich solle Karmasin den Auftrag bekommen.

Stellt sich nun die Frage, warum sich nicht das Sportministerium selbst um die Vergleichsangebote gekümmert hatte.

Karmasin antwortet darauf, man hätte eben sie darum ersucht.

Auch meint sie, kein anderer Meinungsforscher wäre dieser Aufgabe gewachsen gewesen, da nur sie die Expertise gehabt hätte. Dies sei der Grund, warum das Ministerium Karmasin gewollt hätte.

 14:36

"Das Konzept passt": So einfach erhielt Karmasin Auftrag

Der Richter zeigte sich an den Studien für das Sportministerium interessiert.

Sinngemäß erklärt Karmasin, der Sanktionschef hätte ihre Grundlagenstudie gut brauchen können. Darin wäre es um den "gap" zwischen Vorhaben und Umsetzen gegangen. So wollte der Sanktionschef mehr Leute zu sportlichen Aktivitäten bringen wollen.

Karmasin hätte schließlich ein Konzept erstellt und den Preis übermittelt. Am 5. April soll der Auftrag erteilt worden sein. Aber wie genau war das?

Schließlich bestätigte der Sanktionschef schon zu Beginn, dass er die Studie mit ihr machen wolle.

Am 5. April hätten der heutige Zweitangeklagte und ein weiterer Mitarbeiter dies dann aber auch behauptet: "Das Konzept passt so"

Richter: "Das ist für Sie dann schon ein Auftrag?"

-Ja, "das ist die Zusage, selbstverständlich".

 14:28

Plötzlicher Meinungsumschwung: Darum zahlte Karmasin Entgelt zurück

Nach wie vor ist fraglich, wie es zur Rückzahlung der Entgeltfortzahlung kam.

Sie sei im März 2021, also kurz vor ihrer Verhaftung, bei Wess gewesen sein. So teilte sie ihm mit, dass sie das Geld zurückzahlen wolle.

Aber warum gerade kurz vor der Verhaftung? Es lagen bereits Jahre dazwischen, wobei die Hausdurchsuchung im Oktober zuvor gewesen sei.

So habe de Anwalt Zahlungen aufgeschlüsselt und am 9. März zurückgezahlt.

Zu dem Zeitpunkt sei sie schon in Haft gewesen und hätte plötzlich jeden Euro zurückzahlen wollen. Aber woher kam die plötzliche Meinungsänderung? Schließlich hätte man es so sehen können, dass ihr die Entgeltfortzahlung nicht zugestanden sei.

Könnte es also nicht so gekommen sein, weil die Gefahr bestand, alles könnte auffliegen?

"Es ist damals nicht aufgeflogen gewesen" antwortet die Angeklagte. Sie wollte Wess einfach Bescheid geben. Und wieso sie im April erneut knapp 11.000 Euro zurückgezahlt hatte? Weil sie während der Haft keine genauen Daten gekannt hatte. Diese kamen erst danach.

 14:20

Karmasin verdient heimlich dazu: Sie hatte sich nicht darüber erkundigt

Auch fraglich ist, warum ihr Beinschab gleich 20 Prozent Provision für Studien zahlen wollte, als Karmasin noch Ministerin war. Es sei, so Karmasin, um Studien für Thomas Schmid gegangen, wobei sie selbst mit der Vergabe nichts zu tun gehabt habe.

Dass sie als Ministerin eigentlich nichts dazuverdienen dürfe, war ihr nicht klar. Sie habe sich nicht erkundigt. Beinschab selbst habe sich damals an sie gewendet, da sie ihr Geld loswerden wollte.

Zu den 20 Prozent fragt der Richter: "Was war Ihre Leistung?"

"Ich habe den Kontakt zu Schmid hergestellt."

Auch hätte sie deswegen über das Unternehmens ihres Mannes abgerechnet, weil kein anderes Unternehmen da war.

 14:12

Karmasin: Ahnungslos, wie sie Rechnung stellen könnte

Auch im April bat ein Auftraggeber um eine Rechnung, diese schickte sie aber erst später. Grund dafür: Das Projekt ist erst später fertig geworden. Auch bei Auftritten in einem Privatsender habe sie die Rechnung erst gestellt, nachdem alle Auftritte absolviert waren.

Richter fragt sich, warum sie Beinschab im Juni schrieb: "Kann ich jetzt verrechnen?"

Ihre Antwort: Sie sei damals die Geschäftsführerin einer GmbH gewesen, daher wusste sie gar nicht, wie sie eine Rechnung stellen könnte.

 14:08

Falsch datierte Rechnung: "Bin keine Buchhalterin"

Besonders auffällig ist auch eine Rechnung, welche im Betreff mit Juni 2018 datiert wurde, die Diskussion, für die es das Honorar gab, war aber nicht im Juni. Sie sei keine Buchhalterin, außerdem dachte sie, man schreibe das Datum eben dann, wenn die Rechnung gestellt werde. Wiederholt gibt sie zu, sie sei leichtfertig mit dem Thema umgegangen und habe daher zurückgezahlt.

 14:01

Künftiger Job war wichtiger

Auch hätte sie die Anstellung in der Schweiz bekommen, wobei sie keine Vorträge gemacht hätte. "War eine Notlösung, die mir leidtut".

Dabei sollen es zwei Tage Reisezeit gewesen sein und, wenn sie sich richtig erinnere, 800 Euro Spesen oder Honorar.

Als der Richter sie fragte, wann sie die Rechnung gelegt habe, gab sie zögerlich den Juni 2018 an.

Auch auf die Frage, ob der Auftraggeber bereits im Februar feststand, meinte sie, es wäre ihr damals nicht besonders wichtig gewesen, da sie zu dem Zeitpunkt keine Firma hatte.

Richter: "Und da konnten Sie keine Rechnung legen?"

 13:57

"Man kann nicht alles gratis machen"

Doch der Richter lässt nicht locker: Die Vorträge waren schließlich davor: "Sie hätten das kostenlos machen können".

Karmasin darauf: Ja, aber man muss den Marktwert kennen. Mann kann nicht alles gratis machen:"

Der Richter weiß, Dr. Stern erklärte Karmasin, dass sie das nicht tun dürfe.

Auch hier bestätigt Karmasin wieder "Ich war naiv".

 13:53

"Mein Verständnis war naiv und falsch"

Richter fragt zur Bezugsfortzahlung. Karmasin selbst gibt an, sie wollte damals gar nicht in die Regierung, sondern eine Anstellung in der Schweiz. Auch hätte sie damals wegen der Politik ihre Familienfirma verkauft und die Entgeldfortzahlung beantragt. Sie gibt selbst an, naiv gehandelt zu haben und nicht sorgfältig damit umgegangen zu sein. Daher hätte sie alles vollständig rückbezahlt. -In Bruttobeträgen, erhalten hätte sie lediglich Nettobeträge.

Dabei gibt sie an, dass es rückblickend ein Fehler war. Sie wusste nicht, was sie hätte beruflich machen sollen. "Mein Verständnis war naiv und falsch".

 13:51

Karmasin habe niemanden geschädigt oder getäuscht

Karmasin ist sicher, sie hätte niemanden geschädigt oder getäuscht. Dabei gesteht sie jedoch, dass manche ihrer Aussagen unbedacht waren. Die restlichen Beurteilung müsse der Richter machen.

 13:49

Nach Hausdurchsuchung: Keine Arbeitsgeräte gehabt

Nach der Hausdurchsuchung hatte Karmasin keine Arbeitsgeräte gehabt. So machte sie eine Ausbildung zur Psychotherapeutin.

 13:45

Karmasin von Auftrag überzeugt

Für Karmasin war klar, dass sie den Auftrag bekommen würde. Sie habe auch Studien unentgeltlich an ds Ministerium gestellt. Auch habe sie immer wieder Aufträge erhalten, noch vor der formalen Angebotslegung.

 13:41

Unnötig "einspannen lassen"

Nachdem sie den Auftrag bekam und der Preis feststand, wäre sie vom Auftraggeber gebeten worden, zwei weitere Angebote einzuholen. Da sei es nur um eine formale nachträgliche Dokumentation fürs Ministerium gegangen, notwendig sei dieses Vorgehen nicht gewesen.

Dabei wäre sie überrascht gewesen, sie hätte diese Bitte eigentlich ablehnen sollen. "Ich habe mich einspannen lassen", die Angebote einzuholen. Das wäre unnötig gewesen. Die Namen übermittelte sie dem Ministerium übermittelt, wobei beide Frauen gewusst hätten, dass es dabei um "Dokumentationsangebote" gehe.

 13:36

Neuer verhaltensökonomischer Ansatz

Nachdem sie als Ein-Frau-Unternehmen fürs IHS gearbeitet habe, habe sie 2019 einen neuen verhaltensökonomischen Ansatz mit ihrer Studie aufgezeigt. Dabei wäre ein Sektionschef im Sportministerium einer der ersten Interessenten gewesen. Dabei waren ihr all diese Leute unbekannt. Es gab lange Vorbesprechungen.

 13:34

Entgeltfortzahlung nicht zu ernst genommen

Nachdem der Plan, in ein Schweizer Unternehmen zu gehen, platzte, habe sie den Antrag auf Entgeltfortzahlung gestellt - das Thema habe sie auf die leichte Schulter genommen, was ein Fehler gewesen sei. Sie hätte sich nicht vorstellen können, dass eine Anbahnung die Entgeltfortzahlung ausschließe. Das wäre ein Fehler gewesen, welcher ihr sehr leid tut.

 13:33

Karmasin wollte bereits 2015 zurücktreten

Eigentlich wollte Karmasin bereits 2015 zurücktreten, das tat sie aber nicht. Stattdessen beschloss sie 2017 in die Privatwirtschaft zurück zu wechseln.

 13:31

"Wechsel in Politik war ein Fehler"

Nachdem Karmasin Ende 2013 zugesagt hatte, Familienministerin zu werden, sei der Wechsel in die Politik aus heutiger Sicht ein Fehler gewesen. Man habe das Familienunternehmen verkaufen müssen, was für die Beteiligten schmerzhaft gewesen sei.

 13:29

Aussage von Karmasin

Der Richter beginnt Karmasin zu befragen. Sie will jetzt den Hergang der Dinge beschreiben

 13:27

Angeklagte bekennen sich nicht schuldig.

Weder Karmasin noch der zweite Angeklagte bekennen sich schuldig

 12:26

Jetzt gibt es eine Pause!

Gegen 13:15 soll der Prozess dann fortgesetzt werden.

 12:23

Karmasin-Anwalt fordert Freispruch

Das Plädoyer von Verteidiger Wess kommt zu einem Ende. Für ihn liege bei Karmasin eine "tätige Reue" vor. Für ihn sei klar, dass Karmasin rechtlich nichts falsch gemacht habe und nicht zu belangen sei. Für ihn kommt daher nur ein Freispruch infrage.

 12:12

Vorträge im Fokus

Nun lenkt Karmasins Anwalt auf die Vorträge. Für einen Vortrag in Südtirol soll 800€ erhalten haben. Auch er selbst gebe oft Vorträge, bekomme im Schnitt 200€. Selbst spricht er von einer "Scheißarbeit", da diese viel Vorbereitung benötigen und er selbst diese nur mache, um Kunden zu gewinnen. Rechtlich könnte nur dieses Honorar von Karmasin relevant sein, alle anderen Honorare nicht.

 12:08

Es geht um die Entgeltfortzahlung

Jetzt wird es ernst: Karmasins Anwalt spricht die nun die Entgeltfortzahlung an. Laut WKStA habe Karmasin einen Anspruch auf Honorare gehabt, diese hätten damit den Anspruch auf die Entgeltfortzahlung ausgeschlossen. Laut Wess sei dies nicht nur absurd, sondern von der WKStA auch so hingebogen worden.

 11:59

"Optik nicht strafbar"

Selbst Karmasins Anwalt räumt ein, dass die Optik bei der Vergabe verheerend sei, aber strafrechtlich sei dies nicht relevant. Zudem habe sich Karmasin laut ihrem Anwalt nie selbst bereichert.

 11:51

Wess: Kein Verstoß bei Vergaberecht

Karmasins Verteidiger legt nach und sieht bei der Vergabe der Aufträge nichts Strafrechtliches. Laut Wess dürfen Aufträge bis 100.000 € direkt vergeben werden. Dies sei in diesem Fall mündlich geschehen. Wie Wess meint, sei es auch unerheblich gewesen, wenn die anderen beiden Anbieter günstiger gewesen wären. Zudem sei sie laut Anwalt die einzige gewesen, die das nötige Know-how hatte, die Studien abzuwickeln.

 11:41

Verteidigung schießt weiter gegen WKStA

Wie Verteidiger Wess habe die WKStA das Kartell-, Vergabe- und Urheberrecht ignoriert. Erst dadurch sei der Fall zum Strafrecht übergegangen. Laut ihm liege definitiv keine rechtswidrige Absprache vor. Es gab auch nie die Eröffnung eines Wettbewerbs. Daurch könne es auch keinen Verstoß gegen das Kartellrecht geben, so Wess.

 11:39

Ex-Ministerin vor Gericht in Tränen

Karmasin soll bei der Rede des Staatsanwalts in Tränen ausgbrochen sein. Das berichtet Florian Klenk. "Eine bei Gericht weinende ehemalige Ministerin habe ich eigentlich auch noch nie gesehen. Ein faktenstarkes, hartes, aber faires Playdoyer geht zu Ende. Nun ist die Verteidigung am Wort. Der Karmasin-Prozess bisher auf höchstem Niveau", so Klenk auf Twitter.

 11:21

Karmasin schweigt weiter eisern

Ein Wort hat die Ex-Ministerin im Gerichtssaal noch nicht von sich gegeben. Lediglich ihr Anwalt spricht im Namen seiner Mandantin. "Seids mir nicht bös, aber das geht sich hinten und vorne nicht aus", so Wess in Anspielung auf den Vorwurf der Täuschung. Zu dem Thema habe er sich auch nie geäußert, da er den Standpunkt der WKStA nie verstanden habe. Laut Wess sei die Staatsanwaltschaft definitiv falsch abgebogen, wenn sei meine, dass Karmasin Auftraggeber getäuscht habe.

 11:18

Ministerium benötigte Vergleichsangebote

Im April 2019 sei die Auftragserteilung bereits durchgeführt worden, so Wess. Aus dem Sportministerium kam dann die Ansage, dass man Vergleichsangebote bei der Vergabe benötige. Karmasin soll dann Beinschab und eine dritte Meinungsforscherin genannt haben. Laut Wess sei dies aber rechtlich unbedenklich, lediglich ein wenig naiv.

 11:13

Verteidiger sieht keine Schuld bei Karmasin

Laut Wess wolle der Gesetzgeber bei den Absprachen pönalisieren. Eine Täuschung liege laut ihm jedoch keine vor. Karmasin habe bei einer Studie einen Termin im Ministerium ausgemacht, bei dem sie eine Studie vorgestellt habe. Auf diese sei sie auch stolz gewesen. Der Beamte, der zuständig war, sei von der Präsentation begeistert gewesen, so Wess. Demnach habe Karmasin dann das Konzept für die Studie "Mind-Behaviour-Gap" vorgelegt.

 11:04

Verteidigung schießt gegen WKStA

Verteidiger Wess schießt gegen die WKStA und meint, diese sei im Laufe der Ermittlungen immer falsch abgebogen. Dass sich der Staatsanwalt emotionales vom Leder geredet habe, "könne man schon machen", so Wess.

 11:00

Staatsanwalt wendet sich an Karmasin

Karamsin solle endlich den Mut finden, die Opferrolle aufzugeben und sich ihr Fehlverhalten einzugestehen, so der WKStA-Anwalt. "Machen Sie hier den ersten Schritt", so die direkten Worte an die Angeklagte.

 10:55

Täter-Opfer Umkehr

Geht es nach dem Staatsanwalt, so setze Karmasin auf die Täter-Opfer Umkehr. So habe Karmansin ein Fehlverhalten eingeräumt, sei aber in U-Haft schlecht behandelt worden. "Unfaire Staatsanwaltschaft, mit der reden wir nicht", so lautet laut WKStA die Karmasin-Strategie. Diese Rollenverdrehung sei laut WKStA aber völlig unangebracht. So habe man versucht, bei der Festnahme kein Aufsehen zu erregen. Dies sei laut dem Staatsanwalt nicht immer so der Fall. Zudem sei Karmasin weder Opfer der Justiz, aber auch nicht von den Medien. "Opfer sind die Betrogenen", so der Staatsanwalt .

 10:47

Karmasin schweigt

Der Ministeriumsmitarbeiter bestreitet den Vorsatz, die Ex-Ministerin schweigt zu den Vorwürfen. Der Staatsanwalt zieht einen Suppen-Vergleich und meint, die Ermittlungen seien keine dünne Suppe, sondern sie sei schon ziemlich cremig. Mittlerweile sei sie so dick, dass der Löffel in der Suppe stehen bleibe.

 10:43

Ministeriumsmitarbeiter soll Bescheid gewusst haben

Jetzt fokussiert sich der Staatsanwalt auf den Angeklagten aus dem Sportministerium. Demnach habe der Mitarbeiter von den Absprachen gewusst und er habe gewollt, dass Karmasin die Aufträge erhält. Für einzelne Agebotslegungen gab es zudem nur eine Frist von zwei Tagen, für den Staatsanwalt "absurd" kurz. Er stellt die Schlussfolgerung auf, dass der Mitarbeiter nicht gewollt habe, dass wer anderer den Auftrag erhält oder dass die anderen beiden Bewerber nur noch darauf gewartet hätten, dass er auf den Knopf für die Vergabe drückt.

 10:38

Staatsanwalt spricht von Kartell

Jetzt teilt der Staatsanwalt richtig aus. Er kennt derartige Absprachen nur aus einschlägigen Verfahren und spricht vom "Karmasin-Kartell". Für ihn sei es bemerkenswert, dass Karmasin immer den Auftrag bekommen habe. Erst als die WKStA bereits Ermittlungen einleitete, sie habe sie mit den Praktiken aufgehört.

 10:33

Weiter geht es mit Studien für das Sportministerium

Bei den Studien für das Sportministerium soll Karmasin 63.000 € verrechnet haben. Insgesamt geht es um drei Studien, die in Auftrag gegeben wurden. Laut Staatsanwalt seien die anderen beiden Anbieter "Vergleichsmarionetten" gewesen. Geht es nach dem Staatsanwalt, soll Karmasin bei der Vergabe die anderen beiden Anbieter gebrieft haben. ""Sind das jetzt Absprachen oder sind das ganz eindeutig Absprachen?", so die rhetorische Frage.

 10:26

Als Arbeitslose neue Villa gebaut

Einen Engpass dürfte die Ex-Ministerin auch nach dem Polit-Aus offensichtlich nicht gehabt haben. So soll sie, während sie beim AMS gemeldet war, eine neue Villa um 2 Millionen Euro gebaut haben. Für den Staatsanwalt ist so jemand nicht bedürftig und benötige von der Öffentlichkeit auch keine Überbrückungshilfe.

 10:22

Vier Jahre keine Reue

Von den rund 78.000 €, die Karmasin aus den Fortzahlungen erhalten habe, wurden 62.000€ bereits zurückgezahlt. Für den Staatsanwalt habe es aber dennoch vier Jahre lang keine Reue gegeben, da die Rückzahlung viel zu spät erfolgt sei und das BKA bereits recherchiert habe. Auf die Frage, ob die Rückzahlung ein Versuch gewesen wäre, sich etwas zu behalten, antwortet Karmasin nicht.

 10:11

Es geht weiter um verschwiegene Zuverdienste

Karmasin soll monatlich 13.133,60€ als Fortzahlung bekommen haben. Insgesamt belaufen sich die addierten Fortzahlungen damit auf 78.589,95€. Sie soll aber auch nebenbei verdient haben, so zumindest der Vorwurf. Dabei soll es um Vorträge gegangen sein. "Bitte aber noch nichts verrechnen, erst (im ) Juni, ich darf nichts verdienen", soll Karmasin laut Staatsanwalt an Beinschab geschrieben haben. Den Vortrag hab sie aber bereits im Februar gehalten. Für den Staatsanwalt ist damit die ein Vorsatz erfüllt.

 10:05

Staatsanwalt rhetorisch

Der Staatsanwalt fragt rhetorisch, ob eine Frau mit zwei abgeschlossenen Studien etwas an der Bezugsfortzahlungen missverstehen könne. Laut ihm stehe Karmasins Verhalten in einem krassen Widerspruch zu ihrem Versprechen "Ok, dann verdiene ich eben nichts dazu".

 10:00

Ab Jänner 2018 Fortzahlung kassiert

Die Ex-Ministerin soll von Jänner bis Mai 2018 die Fortzahlung kassiert haben. Den Antrag habe sie gestellt, jedoch "verschwiegen, dass sie die ganze Zeit arbeite und verdiene", so der Staatsanwalt. Zudem soll Karmasin damals sogar der Gesetzestext mitgeschickt worden sein.

 09:58

Darum geht es heute

In der Verhandlung geht es noch nicht um die Rolle Karmasins in der ÖVP-Umfrageaffäre, sondern um Bezugsfortzahlungen sowie wettbewerbsbeschränkende Absprachen. Karmasin soll sich nach ihrem Ausscheiden aus der Politik widerrechtlich Bezugsfortzahlungen erschlichen haben, indem sie Bediensteten des Bundeskanzleramts verschwieg, dass sie ihre selbstständige Tätigkeit nach ihrer Amtszeit als Familienministerin nahtlos fortsetzte. Einen Großteil der Gelder, die sie bezogen hat soll sie jedoch bereits zurückgezahlt haben.

 09:52

Staatsanwalt am Wort

"Immer mehr, nie genug und die anderen sollen zahlen", hält der Staatsanwalt bei seinem Eröffnungsplädoyer fest. So habe ein Minister dem Volk zu dienen. Laut dem Staatsanwalt sei dies im Fall von Karmasin aber nicht der Fall gewesen. Gleichzeitig hält der Staatsanwalt fest, dass ein Prozess gegen einen Ex-Minister immer eine Bewährungsprobe für den Rechtsstaat sei.

 09:48

Karmasin bezieht Geld vom AMS

Zu Beginn des Prozesses stellt der Richter einmal fest, wovon die Ex-Ministerin derzeit lebt. Wie Karmasin meint, befindet sie sich derzeit in der Ausbildung zur Psychotherapeutin. Zudem bezieht sie 300 Euro vom AMS. Zu ihrem Vermögen schweigt sie.

 09:47

Auch Vertragsbediensteter aus dem Sportministerium angeklagt

Der Richter weist am Anfang des Prozesses darauf hin, dass ein Geständnis zu einer Strafmilderung führen würden und im Sinne der Angeklagten wären.

 09:37

Jetzt geht es los!

Sophie Karmasin kommt mit ihren beiden Anwälten in den Gerichtssaal. Sie ist in Schwarz gekleidet. Im Falle einer Verurteilung drohen Karmasin und dem mitangeklagten, nach Einbringen der Anklage außer Dienst gestellten Ministerialbeamten bis zu drei Jahre Haft. Karmasin ist zudem nicht über den Haupteingang in den Gerichtssaal gekommen, sondern nahm im letzten Moment den Hintereingang. Ihre Anwälte Wolm und Wess verdeckten die Ex-Ministerin beim Eintritt.