Affären

ÖVP zieht zurück: Gewessler wird nicht beim Höchstgericht angeklagt

12.03.2026

Ex-Umweltministerin und Grünen-Chefin Leonore Gewessler wird wegen des in ihrer Amtszeit verkündeten Stopps des Lobautunnels und anderer Projekte nicht beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angeklagt.  

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Die anderen Fraktionen lehnten am Donnerstag im Verfassungsausschuss des Nationalrats einen entsprechenden Antrag der FPÖ ab. Damit ist auch der ursprüngliche Vorschlag von ÖVP-Abgeordnetem Wolfgang Gerstl, ein Expertenhearing zu dieser Frage abzuhalten, endgültig vom Tisch.

Man solle das Instrument der Ministeranklage nicht inflationär anwenden, zitierte die Parlamentskorrespondenz Gerstl. Zumal es ihm zufolge nicht offensichtlich sei, dass Gewessler gegen ein Gesetz verstoßen habe, wie eine nähere Prüfung ergeben habe. Für die ÖVP sei es vorrangig, dass der Lobautunnel nun komme, betonte Gerstl.

FPÖ sah Bundesstraßengesetz vorsätzlich verletzt

Die FPÖ hatte ihren Antrag auf Ministeranklage gegen Gewessler damit begründet, dass diese mit dem von ihr verkündeten Baustopp des Lobautunnels und weiterer Straßenbauprojekte das Bundesstraßengesetz "vorsätzlich verletzt" und damit gegen geltendes Recht verstoßen habe. Die Freiheitlichen beriefen sich dabei auch auf zwei von der ÖVP-dominierten Wirtschaftskammer Wien in Auftrag gegebene Gutachten. Es gehe um das grundsätzliche Verhältnis zwischen Parlament und Regierung, betonte FPÖ-Mandatar Michael Schilchegger im Ausschuss. Ein Minister habe geltende Gesetze zu vollziehen und dürfe nicht gegenteilige Weisungen erteilen.

Nicht nachvollziehen konnte Grünen-Abgeordnete Alma Zadić den FPÖ -Antrag. Das Vorgehen Gewesslers habe seine Berechtigung gehabt, es habe keine Weisung der ehemaligen Umweltministerin gegeben, sagte sie. Außerdem erinnerte sie daran, dass der Nationalrat in der letzten Legislaturperiode gleichlautende Anträge schon mehrfach abgelehnt hat. Die FPÖ habe auch keine neuen Argumente vorgebracht. Zadić wertete den Antrag in diesem Sinn als "rein politischen Gag".

Ministeranklage auch nach Ausscheiden möglich

Ziel einer Ministeranklage ist grundsätzlich der Verlust des Ministeramts. Bei "besonders erschwerenden Umständen" oder im Falle strafrechtlicher Vergehen kann der VfGH aber auch weitergehende Sanktionen verhängen. Dazu gehört etwa der zeitweilige Verlust der politischen Rechte. Die rechtliche Verantwortung der Ministerin gegenüber dem Nationalrat endet auch nicht mit ihrem Ausscheiden aus dem Amt - bei Ausschöpfung aller Fristen hätte der Nationalrat noch bis Anfang September Zeit, eine Ministeranklage gegen Gewessler einzubringen.