Gesetz gilt ab 4. Februar

Alle Fakten zur Impfpflicht

Regierung präsentierte gestern das neue Impfpflichtgesetz. SPÖ dürfte zustimmen.
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Wien. Zum ersten Mal seit der Pocken-Impfpflicht, die ab 1948 galt, wird die allgemeine Impfpflicht in Österreich in der Zweiten Republik ab Februar wieder eingeführt. Nach wochenlangem Ringen ist das nun fix.

Österreich ist damit auch der erste EU-Staat, der die allgemeine Impfpflicht einführt. In Italien gilt die Corona-Schutzimpfung für alle über 50 Jahren als verpflichtend, in Griechenland für alle über 60 Jahren.

In Österreich wird sie ab Anfang Februar für alle mit Wohnsitz in Österreich über 18 Jahren gelten.

Türkis-Grün einigte sich in letzter Sekunde mit SP

  • Nachbesserung. Kanzler Karl Nehammer, Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler präsentierten gestern den Gesetzestext, der am Donnerstag im Nationalrat beschlossen werden soll.

Dabei dürften neben den türkis-grünen Regierungsparteien auch die SPÖ-Mandatare zustimmen.

ÖVP und Grüne hatten noch den Samstag über die letzten Details mit der SPÖ – diese hatte etwa darauf bestanden, dass die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes „fortlaufend“ per Gremium geprüft werde – ausverhandelt. Damit dürfte die neue Impfpflicht mit Verfassungsmehrheit zustande kommen.

Die Neos wollen ebenfalls zustimmen. Sie haben die Altersgrenze von 14 Jahren auf 18 Jahre anheben können. Tatsächlich gab es in den Tausenden Einsprüchen gegen den Begutachtungsentwurf auch mehrere Einsprüche dagegen, die Impfpflicht für Minderjährige einzuführen.

Polizisten kontrollieren, Amtsärzte entscheiden

  • Stufenplan. Die neue Impfpflicht kommt aber auf leisen Sohlen oder einem Drei-Stufen-Plan daher: Zunächst wird sie in der Theorie gelten, aber erst ab 16. März kontrolliert werden. In einem ersten Schritt werden Polizisten diese – ähnlich wie bei 2 G – kontrollieren,
  • Impfregister. Erst in einer zweiten Stufe – technisch ist das davor offenbar nicht möglich – soll via Impfregister kontrolliert werden. Das heißt: Jene, die bis zu einem von der Regierung festgelegten Stichdatum noch nicht geimpft sind, sollen ab April eine schriftliche Aufforderung erhalten, sich impfen zu lassen.
  • Strafe. Sollte man sich bis dahin nicht geimpft haben, würde die Verwaltungsstrafe auch per Post kommen. In dieser Phase kann man sich noch impfen lassen, dann erlischt die 600-Euro-Strafe. Insgesamt kann nur bis maximal vier Mal im Jahr gestraft werden, um „Schikanen zu verhindern“, wie es Edtstadler erklärte. Die Höchststrafe pro Jahr beträgt 3.600 Euro.
  • Keine Ersatzfreiheitsstrafe. Im Unterschied zu Parkstrafen wird es bei Verstößen gegen die Impfpflicht aber keine Ersatzfreiheitsstrafen und auch keine „Beugehaft“ geben, wie zuletzt von Impfgegnern kolportiert.
  • Am Montag Hearing, Donnerstag Beschluss. Am Montag wird es im Gesundheitsausschuss im Nationalrat noch ein öffentliches Hearing mit Experten geben. Für den Beschluss am Donnerstag würde formalrechtlich eine einfache Mehrheit reichen. Bundeskanzler Nehammer – seit Samstag frisch genesen – betonte aber, dass man bei dieser historischen Entscheidung eine möglichst breite Mehrheit anstrebe. Und Nehammer berichtete, dass er sich „dank Booster“ während seiner Erkrankung „sicher gefühlt“ hatte.

Alle Fakten zur Impfpflicht

Der Zeitplan des Gesetzes

  • 4. Februar: Startphase: Ab Anfang Februar soll die Impfpflicht – durch ­Nationalrat und Bundesrat beschlossen und Bundespräsident gegengezeichnet – gelten.
  • 16. März: Die Kontrolle: Ab 16. März gilt die Impfpflicht als Kontrolldelikt. Das heißt, dass es in den ­ersten sechs Wochen nur eine Eingangsphase ist, danach aber gestraft wird.
  • April: Brief mit Termin: Per Verordnung wird ein Stichtag festgelegt, ab dem alle ungeimpften Personen einen Brief mit Aufforderung zur Impfung erhalten.

Für wen die Pflicht gilt

  • Alle ab 18 Jahren: Die neue allgemeine Impfpflicht gilt für alle ab 18 Jahren. Ursprünglich hätte sie ab 14 Jahren – also mit Strafmündigkeit – gelten sollen. Das wollten SPÖ und Neos nicht. Hier kamen ÖVP & Grüne der Opposition entgegen.
  • Die Ausnahmen: Konkret ausgenommen sind Schwangere und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Allerdings sind das nur sehr wenige Personen. Feststellen sollen das ­neben Amtsärzten auch spezielle Ambulanzen, Epidemieärzte oder Krankenanstalten. Die Ausnahmen werden dann ins Impfregister eingetragen.

Kontrollen ab 16. März

  • Ab 16. März wird die Polizei im Rahmen von Kontrollen den Impf­status erheben und anzeigen, woraufhin die Bezirksverwaltungsbe­hörde das (abgekürzte) Verwaltungsstrafverfahren zu führen hat.
  • Wenn epidemiologisch notwendig, können außerdem automatisierte Impfstrafverfügungen (nach Erinnerung) ausgestellt werden.
  • Ziel ist weiterhin: Menschen zum Impfen zu bringen und nicht zu strafen, daher kann man zwei Wochen nach Ausstellung der Impfstrafverfügung durch nachgeholte Impfung straffrei werden.