"Anschlag hätte verhindert werden müssen''

Behördenversagen um Wien-Terror: FPÖ erstattet Strafanzeige

07.11.2020

Nachdem die österreichischen Behörden bereits im Juli von der Slowakei vor dem späteren Attentäter gewarnt wurden, sieht die FPÖ massives Behördenversagen.

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© APA/GEORG HOCHMUTH
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Wien. Nach Bekanntwerden von Ermittlungspannen im Zusammenhang mit dem Terrorakt in Wien sind am Freitag erste Konsequenzen gezogen worden. Zum einen wurde der Leiter des Wiener LVT, Erich Zwettler, abberufen, zum anderen gaben Innenminister Karl Nehammer und Kultusministerin Susanne Raab (beide ÖVP) die Schließung zweier Moscheen bekannt. Zuvor war bekannt geworden, dass der Attentäter im Juli in Wien deutsche Islamisten getroffen hatte. Acht Männer wurden in U-Haft genommen.

Doch für die FPÖ reicht das nicht. Die Freiheitlichen haben bereits den Vorwurf des Behördenversagens geäußert und gehen nun einen Schritt weiter. Wie oe24.at erfuhr, brachte der FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz für den blauen Klub Anzeige bei der  Wirtschaft-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ein. "Es ist jetzt vollkommen klar, dass der furchtbare islamistische Anschlag nicht nur verhindert hätte werden KÖNNEN, sondert sogar verhindert hätte werden MÜSSEN. Im Umkehrschluss: Dieses Versagen, das im Übrigen vermutlich den Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllt, war die Bedingung dafür, dass der Attentäter am 2. November auf freiem Fuß war", urteilt FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl.

Kickl attackiert die ÖVP

Hätte man die Warnung aus der Slowakei nicht verabsäumt, hätte der Anschlag verhindert werden können und der Täter frühzeitig aus dem Verkehr gezogen werden können. Kickl attackiert auch direkt die ÖVP und seinen Nachfolger Innenminister Nehammer. "Und an dieser Tatsache ändern weder die Nebelgranaten der ÖVP noch ihre schäbigen Ablenkungsmanöver noch deren absurden Schuldzuweisungen in alle möglichen Richtungen etwas. ÖVP-Innenminister Nehammer trägt die politische Verantwortung und muss zurücktreten", so der Klubobmann.

Außerdem hätte den Beamten im BVT klar sein müssen, dass der alleinige versuchte Munitionskauf des Attentäters, zur sofortigen Aufhebung der Haftentlassung führen würde. Dies hätten sie dem Gericht melden müssen. "Mehr noch: Sie hätten den späteren Terroristen wegen Gefahr im Verzug sogar sofort festnehmen können und müssen", meint Kickl.

Attentäter versuchte Munition in Slowakei zu kaufen 

Der Hintergrund: Der Attentäter hat am 21. Juli versucht, Munition in der Slowakei zu kaufen. Am 23. Juli übermittelte die Slowakei über Europol an den Verfassungsschutz diese Information inklusive Bilder aus der Überwachungskamera eines Waffengeschäftes. Laut einem Schreiben der im slowakischen Innenministerium angesiedelten nationalen Kriminalagentur hat die österreichische Verbindungsstelle bei der europäischen Strafverfolgungsbehörde Europol dann die slowakische Seite am 10. September 2020 darüber informiert, dass die österreichische Polizei bereits einen der beiden Männer identifiziert hatte. "Wahrscheinlich handelt es sich dabei um Kujtim Fejzulai", heißt es in dem Schreiben. Und: "Der Genannte ist der österreichischen Polizei in Zusammenhang mit Terrorismus bekannt." Auch wird darauf verwiesen, dass der Betroffene im Jahr 2019 nach §278a (Verbrecherorganisation) und §278b (Terroristische Vereinigung) zu 22 Monaten Haft verurteilt worden war.

Laut dem Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl war für die österreichische Seite zu diesem Zeitpunkt die Identität der beiden Männer nicht endgültig geklärt. Man wollte eine Rückbestätigung aus der Slowakei und habe dort mehrfach urgieren müssen, ehe man am 16. Oktober ein Schreiben erhielt, in dem bestätigt wurde, dass es sich beim gescheiterten Waffenkäufer um den späteren Attentäter handelt.
 

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