Homo-Partnerschaft

Berger hat Entwurf in der Schublade

02.10.2007

Justizministerin Maria Berger (S) wäre ein baldiger Beschluss der eingetragenen Partnerschaft für Homosexuelle "mehr als recht".

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Das Ministerium habe bereits einen fast fertigen Entwurf dafür in der Schublade. Den will Berger jetzt in der gemeinsam mit dem Familienministerium eingerichteten Arbeitsgruppe zum Familienrecht vorlegen. Auf diesem Weg wäre es möglich, dem Parlament sehr bald eine Regierungsvorlage zu übermitteln, sagte Berger am Dienstag.

"Nicht Parteientwürfe um die Ohren hauen"
Aus Sicht der Justizministerin wäre es "wichtig", dass rasch eine abgestimmte Regierungsvorlage vorliegt - "und wir uns nicht Parteientwürfe um die Ohren hauen". Vizekanzler Wilhelm Molterer (V) hatte im ORF-Fernsehen erklärt, dass "wir jetzt einen Gesetzesentwurf" ausarbeiten und seine Hoffnung ausgedrückt, noch heuer in Endgespräche darüber eintreten zu können.

"Jetzt ist der Moment der Momente"
Der Zeitplan des Justizministeriums für die Familienrechts-Änderungen sei eigentlich Ende des Jahres gewesen. "Aber wenn die ÖVP drängt, ist es für uns jederzeit möglich, auch früher etwas ins Parlament zu bringen", betonte Berger. Und wenn die ÖVP "noch vor Jahresende einer Beschlussfassung zustimmt, ist mir das mehr als recht". Denn "wir warten eh schon sehr lange". Bisher habe man den Entwurf in der Arbeitsgruppe nicht vorgelegt, weil "wir niemanden überrumpeln wollten. Aber jetzt ist sicher der Moment der Momente, das vorzulegen." Mit der Reaktion Molterers auf den Vorschlag der ÖVP-Perspektivengruppe sei das Ja zu einem Homo-Pakt jetzt ja "offizielle ÖVP-Position".

Kein Adoptionsrecht
Der Entwurf des Justizministeriums sieht eine eingetragene Partnerschaft als "Spezialform nur für gleichgeschlechtliche Partner" vor, die durch Eintragung beim Standesamt entsteht. Inhaltlich lehne man sich "so weit wie möglich ans Eherecht an" und sieht deshalb z.B. auch Unterhaltsverpflichtungen vor - aber nicht das Adoptionsrecht. Bestimmungen wie etwa jene über den Eintritt in ein Mietrecht wären "Folgewirkungen", die in anderen Gesetzen zu regeln sind, erläuterte Berger.

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