Bund und Länder
Neuer Stabilitätspakt unterzeichnet
Der bisherige Pakt wurde von den Ländern nie eingehalten.
Neuer Stabilitätspakt erlaubt Ländern wieder Defizite
Drei-Prozent-Defizit erst 2013
War man bei der Präsentation der Einigung zwischen den Gebietskörperschaften im März noch davon ausgegangen, dass bereits 2012 die im Maastricht-Abkommen vorgegebene Drei-Prozent-Grenze beim gesamtstaatlichen Defizit wieder unterschritten werden kann, ist dies nun wegen der neuen Eurostat-Berechnungsmethoden (mit der Einbeziehung ausgelagerter Schulden) doch nicht drin. Stattdessen soll 2013 dieses Ziel mit 2,9 Prozent des BIP erreicht werden.
Länder-Defizit heuer maximal 0,75 Prozent des BIP
Laut neuem am Mittwoch vom Nationalrat beschlossenen Finanzrahmen soll der Bund in den Jahren des Stabilitätspakts, also bis 2014, folgenden Defizitpfad erfüllen: 2011 minus 3,1 Prozent, 2012 2,7, 2013 2,4 und 2014 1,9 Prozent des BIP. Für die Länder ist unverändert heuer ein maximales Defizit von 0,75 des BIP vorgesehen, 2012 dann von 0,6 Prozent und 2013 und 2014 jeweils von 0,5 Prozent. Die Gemeinden sollen jedes Jahr ausgeglichen bilanzieren.
Bisheriger Stabilitätspakt nie eingehalten
Eingehalten wurde der Stabilitätspakt von den Ländern in den vergangenen Jahren freilich bisher überhaupt noch nie. Um hier eine bessere Disziplin zu erreichen, werden ein wenig strengere Sanktionsmechanismen eingezogen. Wird über die Stränge geschlagen, wird der Rechnungshof von sich aus tätig und schreibt dem Defizitsünder einen Brief. Zudem sollen die Daten auf der Website des Finanzministeriums transparent gemacht werden.
Strafzahlungen für Defizitsünder theoretisch möglich
Theoretisch kann es auch zu Strafzahlungen von bis zu 15 Prozent des überzogenen Werts kommen, wobei die Gelder dann zwischen an die "Pakttreuen" verteilt würden. Freilich müsste die Pönalen eine Schlichtungskommission entscheiden, in der Länder gemeinsam mit Gemeinden gleich stark vertreten sind wie der Bund. Verfehlt man die Budgetziele in einem Jahr, hat man im nächsten Jahr die Chance, das Minus wettzumachen.
Neue Haftungsobergrenzen
Neu ist auch, dass die Gebietskörperschaften Haftungsobergrenzen beschließen müssen. Vorgaben dazu haben sie freilich keine. Bisher wurden auch weder von Bund noch von den Ländern entsprechende Regelungen beschlossen, allerdings wird der Stabilitätspakt ja auch erst heute unterfertigt.