Vorwurf: Bestechlickeit
Das steht wirklich im Blümel-Akt
ÖSTERREICH liegt die 13-seitige Anordnung zur Hausdurchsuchung vor. Die Suppe ist dünn …
Wien. Hausdurchsuchung beim Finanzminister – die Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA hat im Fall Gernot Blümel Geschichte geschrieben. Doch wie dicht ist die Verdachtslage wirklich?
- Die Anordnung. Auf 13 Seiten listet die WKStA die Vorwürfe gegen Blümel und Ex-Novomatic-Chef Harald Neumann auf – ÖSTERREICH liegt der komplette Akt vor. Auffallend: Die Anordnung zur Hausdurchsuchung datiert vom 21. Dezember 2020, tatsächlich fand sie erst am 11. Februar 2021 statt. Es geht um den Verstoß gegen § 307 – Bestechung. Je nach Schadenshöhe drohen von 6 Monate bis zu 10 Jahre Haft. Beide bestreiten den Vorwurf, es gilt die Unschuldsvermutung.
- Spenden & Intervention. Der Anlass: Am 12. Juli 2017 um 7.34 Uhr schrieb Neumann eine WhatsApp an Blümel: „Guten Morgen, hätte eine Bitte: Bräuchte einen kurzen Termin bei Kurz (erstens wegen Spende und zweitens bezüglich einen Problemes (sic!) das wir in Italien haben)“. In Italien drohte der Novomatic eine Steuernachzahlung von 50 Mio. Euro. Man suchte Hilfe auf allen Ebenen – so wurde sogar Ex-SPÖ-Kanzler Alfred Gusenbauer um Intervention gebeten.
- Nachricht an Schmid. Drei Stunden später: Blümel schickt eine Nachricht an Finanzministeriums-Generalsekretär Thomas Schmid: „Bitte ruf den Neumann zurück. Tu es für mich.“ Dazu zwei Küsschen-Emojis. Blümel sagt heute, es sei selbstverständlich, sich für ein österreichisches Unternehmen einzusetzen.
- Drei Stunden. „Was in diesen drei Stunden passierte, ist noch nicht im Detail bekannt“, schreibt die WKStA. Sie hat aber eine Vermutung: „Jedenfalls gab es einen weiteren derzeit nicht näher feststellbaren Kontakt – wahrscheinlich per Telefonat – zwischen Neumann und Blümel.“ Auch Blümel vermutet das im oe24.TV-Interview, kann sich aber nicht genau erinnern. Und die WKStA schreibt in dem Akt: „Blümel informierte Kurz über das Angebot und akkordierte das weitere Vorgehen.“ Blümel bestreitet diesen Vorwurf: Er habe Kurz nicht vom Angebot informiert.
Anordnung der Hausdurchsuchung
Fest steht: Um 12.43 Uhr kontaktierte Schmid dann Neumann und avisierte einen Rückruf. Um 17 Uhr telefonierten Schmid und Neumann. Danach schickte Schmid eine Whats-App an Blümel: „Bei 40 Millionen Steuer Nachzahlung würde ich mich auch anscheißen :-)“
- Spende gegen Intervention? Jedenfalls gehen die Staatsanwälte „von einer Spende nicht unter 3.000 Euro aus“, die Blümel – damals Wiener Stadtrat – für die Intervention in Italien in Aussicht gestellt worden sei. Dabei muss kein Geld geflossen sein, erklärt Oberstaatsanwalt René Rupprecht: „Es geht darum, ob es ein Angebot gab und ob es wohlwollend zur Kenntnis genommen wurde.“ Blümel und Neumann dementieren.
- Suppe zu dünn? Tatsächlich hat auch die WKStA Zweifel: So sei unklar, ob der Termin mit Kurz und Novomatic-Chef Johann Graf zustande kam, heißt es im Akt. Ein Eintrag „Kurz“ im Kalender von Novomatic-Gründer Johann Graf entpuppt sich als einer mit Novomatic-Aufsichtsrätin Martina Kurz. Das bestätigt Graf in einem Statement gegenüber ÖSTERREICH.
Und: „Es gibt derzeit keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass Kurz aufgrund des Angebots Handlungen setzte“, muss selbst die WKStA eingestehen ...