Länder-Liste
EU-Höchstgericht fällt jetzt höchst brisantes Asyl-Urteil
31.07.2025Das oberste Gericht der Europäischen Union (EuGH) entscheidet am Freitag über die Aufstellung von Listen sicherer Herkunftsstaaten.
Unter anderem legte Italien eine solche Liste zum umstrittenen "Albanien-Modell" für die Bearbeitung von Asylanträgen im Ausland fest. Demnach sollen Asylanträge von Menschen, die im Mittelmeer aufgegriffen wurden und aus Staaten auf der Liste kommen, in einem schnelleren Verfahren geprüft werden - und zwar in Zentren in Albanien.
Ziel sind weniger Einreisen
Die rechte Regierung in Rom will durch dieses Vorgehen weniger Menschen die Einreise nach Italien ermöglichen. In dem Prozess vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) geht es darum, unter welchen Voraussetzungen EU-Mitgliedsstaaten Länder als sogenannte sichere Herkunftsländer einstufen dürfen. Zwei Staatsangehörige aus Bangladesch zogen gegen die Ablehnung ihrer Asylanträge vor Gericht. Sie beanstanden die Liste Italiens, auf der ihr Herkunftsland steht.
Das mit dem Fall befasste italienische Gericht wandte sich an den EuGH, weil es Zweifel hat, ob die italienische Regelung rechtens ist. Die Entscheidung wird vor allem in Italien, aber auch von vielen anderen EU-Regierungen mit Spannung erwartet. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni ist die erste europäische Regierungschefin, die in einem Nicht-EU-Land für viele Millionen Euro Lager finanziert hat. Auch in Österreich gibt es bereits eine solche nationale Liste. Hierzulande gelten Bosnien-Herzegowina, der Kosovo, die Mongolei, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Albanien, Ghana, Marokko, Algerien, Tunesien, Georgien, Armenien, Benin, Senegal, Namibia, Südkorea und Uruguay als sichere Drittstaaten für Asylsuchende.