Nach Festnahme von Politiker

FPÖ schießt gegen Grüne: "Schlepperei ist kein Kavaliersdelikt"

09.10.2019

Strafverfahren in Italien gegen ehemaligen Grünen-Kärnten-Chef Köchl wegen 'Begünstigung illegaler Migration' - Kein Parteiausschluss.

Zur Vollversion des Artikels
© APA/ROLAND SCHLAGER
Zur Vollversion des Artikels

Udine/Klagenfurt. Matthias Köchl, Ex-Chef der Kärntner Grünen und Ex-Nationalratsabgeordneter, hat in Italien wegen "Begünstigung illegaler Migration" doch nicht wie von ihm angegeben nur eine bedingte Geldstrafe sondern auch eine bedingte Haft in Höhe von acht Monaten bekommen. Köchls Anwalt Massimo Forni bestätigte der APA am Dienstag italienische Medienberichte über die Einigung mit dem Gericht.

Die bedingte Geldstrafe wurde mit 10.000 Euro angesetzt. Dank der Einigung mit dem Gericht wurde Köchl eine Strafmilderung gewährt. Die Mindeststrafe für das Vergehen der Begünstigung illegaler Migration liegt bei einem Jahr Haft.

Köchl war im Februar festgenommen worden, weil er einen Iraker ohne gültige Papiere von Österreich nach Italien gebracht hatte. Der Politiker sprach von einem Autostopper, dessen Pass er nicht kontrolliert habe. Der Iraker sagte laut den Medienberichten dagegen aus, Köchl in einem Café in Villach getroffen zu haben. Er habe ihn gebeten, ihn nach Italien zu begleiten, wo er einen Asylantrag einreichen wollte. Bezahlt habe er Köchl für die Reise nach Italien nichts.

Wegen der Angelegenheit trat Köchl als Landessprecher zurück. Bei den Kärntner Grünen ist er aber nach wie vor Mitglied. Für die Partei ist ein Ausschluss kein Thema. Köchl habe sich, wie das nach italienischem Recht möglich ist, mit dem Gericht geeinigt, sagte Landessprecherin Olga Voglauer. "Er hat sich nach österreichischem Recht nichts zuschulden kommen lassen. Er hat sich auch aus allen Funktionen zurückgezogen, damit ist das für uns erledigt."

FPÖ-Hafenecker: "Schlepperei ist kein Kavaliersdelikt"

"Das ist aber nur der eine Skandal", sagte FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker in einer Aussendung und wies auf die Aussage der grünen Landessprecherin Voglauer hin, die meinte, dass diese Verurteilung die Grünen nichts anginge, weil Köchl sich in Österreich nichts zu Schulden habe kommen lassen. "Diese Auslegung der Kärntner Grünen kann man höchstens als ‚rechtskreativ‘ bezeichnen und spiegelt das Sittenbild dieser Partei wider", so Hafenecker und weiter: "Ein Parteiausschluss des Herrn Köchl ist mit dieser Verurteilung unumgänglich."
Zur Vollversion des Artikels