Radarfallen

Gemeinden dürfen bald wieder blitzen

09.08.2011

Novelle zur StVO: Hebammen dürfen wie Ärzte im Halte- & Parkverbot parken.

Zur Vollversion des Artikels
© EPA
Zur Vollversion des Artikels

Die Gemeinden könnten schon bald wieder die Radarüberwachung auf den eigenen Straßen durchführen. Heute, Dienstag, hat Verkehrsministerin Doris Bures eine Novelle zur Straßenverkehrsordnung in Begutachtung geschickt, wonach die Länder ermächtigt werden, Gemeinden eine "eng definierte Aufgabe der Verkehrsüberwachung zu übertragen, nämlich die Geschwindigkeitsmessung mit stationären Radargeräten". "Dabei muss die Verkehrssicherheit im Mittelpunkt stehen", betonte Bures in einer Aussendung.

Die Radarüberwachung soll an neuralgischen Stellen, wie Straßen mit besonderem Unfallrisiko und im Bereich von Schulen oder Kindergärten, zum Einsatz kommen. "Mein Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Da gehört Kontrolle dazu, denn die strengsten Gesetze nützen nichts, wenn sie nicht kontrolliert werden. Radargeräte wirken abschreckend und tragen sicher zu einem verantwortungsvollen Fahrverhalten bei", meinte die Ministerin. Sie stellte aber auch klar, "dass es keinen Wildwuchs an Geräten geben darf, deshalb ist es so wichtig, dass Länder und Gemeinden hier zusammenarbeiten".

Verkehrsüberwachung
Mit der Änderung der StVO wird die Verordnungsermächtigung ausgeweitet. Bisher können die Länder nur an Gemeinden mit eigenem Wachkörper Aufgaben der Verkehrsüberwachung übertragen. In Zukunft gilt das auch für Gemeinden ohne eigenen Wachkörper, allerdings mit der Einschränkung auf die punktuelle Geschwindigkeitsüberwachung.

Nach dem Entwurf bekommen die Gemeinden 80 Prozent und die Länder für ihren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung der Verwaltungsstrafverfahren 20 Prozent. Sollte sich allerdings in der Begutachtung herausstellen, dass der Verwaltungsaufwand höher ist, kann dieser Prozentsatz zugunsten der Länder noch erhöht werden.

Zwei Drittel der Unfälle mit Personenschaden passieren laut Verkehrsministerium im Ortsgebiet. Dabei sind 60 Prozent der Verletzten und ein Viertel der Getöteten im gesamten Straßenverkehr zu verzeichnen.

Hebammen bevorzugt

In der Novelle findet sich noch ein weiterer Punkt: So wie Ärzte im Dienst und die Mitarbeiter von diplomierten, ambulanten Pflegediensten werden in Zukunft auch die Hebammen dann, "wenn es schnell gehen muss", nicht lange einen Parkplatz suchen müssen, sondern dürfen in Halte- und Parkverbotszonen halten.
 

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel