Präsidentenwahl

Habsburg will trotz Verbots kandidieren

24.11.2009

Mitglieder früher regierender Häuser dürften nicht bei der Bundespräsidentenwahl antreten. Der Grüne Gemeinderat will aber vermeiden, dass Heinz Fischer der einzige Kandidat ist.

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Der Grüne Gemeinderat in der Kärntner Bezirksstadt Wolfsberg, Ulrich Habsburg-Lothringen, will für das Amt des Bundespräsidenten kandidieren. Eine rechtliche Hürde versperrt ihm aber noch den Weg in die Hofburg - laut Wahlgesetz ist eine Kandidatur Mitgliedern "regierender und ehemals regierender Häuser" verboten. Ein Verfahren auf Gesetzesprüfung ist beim Verfassungsgerichtshof anhängig, eine Antwort aber noch ausständig.

"Regierung hat Nein gesagt"
Die im September eingereichte Beschwerde von Habsburg-Lothringen war der Bundesregierung vorgelegt worden. "Die Regierung hat Nein gesagt, die Beschwerde sei abzuweisen", erklärte Anwalt Rudolf Vouk, Rechtsvertreter des in Kärnten ansässigen Zweiges der Habsburger. Jetzt müsse man abwarten, bis der VfGH antworte, das könne "in der Dezembersession oder Anfang kommenden Jahres" passieren.

In jedem Fall probieren
"Wenn der VfGH explizit keinen Riegel vorschiebt, will er eine Kandidatur wagen", meinte der Anwalt. Habsburg-Lothringen sehe als Grüner Gemeinderat keine Probleme für eine Kandidatur, weder von Parteiseite, noch vom Zuspruch der Bevölkerung. Er rechne sich reale Chancen aus. Auch wenn vom VfGH keine Antwort komme, möchte Habsburg-Lothringen gegen den amtierenden Bundespräsidenten Heinz Fischer antreten und "schauen was passiert", so Vouk.

"Fischer nicht der einzige Kandidat"
Ab dem Stichtag der Wahl - der voraussichtlich Anfang März sein wird - will der Gemeinderat die notwendigen 6.000 Unterstützungserklärungen zu sammeln. In dieser Hürde sieht er kein Problem. "Es war ihm nur die Meldung wichtig, dass Fischer nicht der einzige Kandidat ist. Aber jetzt heißt es warten", sagte Vouk.

Der Ausschluss der Habsburger von der Kandidatur für das Bundespräsidentenamt wurde mit Ausrufung der Ersten Republik eingeführt. Das Verbot bezieht sich nicht nur auf potenzielle Thronanwärter, sondern auf alle Mitglieder des Hauses.

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