Einstweilige Verfügung

Hasspostings-Urteil: Grüne triumphieren über Facebook

10.12.2016

Vor einem österreichischen Gericht - Brosz sieht Präzedenzfall.

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© Reuters
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Im Rechtsstreit mit Facebook freuen sich die Grünen über einen aus ihrer Sicht großen Erfolg: Wie Medienanwältin Maria Windhager der APA mitteilte, konnten die Grünen beim Handelsgericht Wien erstmals eine Einstweilige Verfügung gegen ein beleidigendes Posting im sozialen Netzwerk erreichen. Der Grüne Mediensprecher Dieter Brosz sieht darin einen Präzedenzfall mit weltweiter Bedeutung geschaffen.

"Das ist ein ganz wichtiges Zeichen", sagte auch Windhager. Die Entscheidung zeige, dass Facebook, das sich sonst gerne auf die eigenen Gemeinschaftsstandards berufe, nicht auf die österreichische Rechtslage pfeifen könne. Laut der Anwältin ist dies nicht nur eine Premiere in Österreich, sondern möglicherweise auch europaweit. "Wir sind völlig aus dem Häuschen."

Streitwert von über 69.500 Euro

Geklagt hatten die Grünen die Facebook Ireland Limited mit Sitz in Dublin, der Streitwert beträgt 69.500 Euro. Es ging um die Facebook-Userin "Michaela Jaskova" (ein Fake-Profil), die Klubchefin Eva Glawischnig - unterlegt mit einem Foto - als "miese Volksverräterin", "korrupten Trampel" und Mitglied einer "Faschistenpartei" beschimpft hatte. Facebook muss diese Veröffentlichung laut Entscheidung vom 7. Dezember nun unterlassen.

Brosz bezeichnete es als "spannend", dass sich Facebook in der Causa nicht gegen die Anwendung österreichischen Rechts gewandt hatte. Bisher habe sich das Unternehmen immer auf kalifornisches Recht berufen. Dies könnte Tausende Fälle nach sich ziehen, in denen gegen verweigerte Löschungen vorgegangen werden könnte, so der Grüne. "Meine Einschätzung ist: Lange können sie sich das nicht leisten."

Die Grünen planen bereits weitere rechtliche Schritte. Laut Brosz wurde das Posting von Facebook nämlich nicht gelöscht, sondern nur für österreichische User gesperrt, was nach Meinung der Grünen nicht ausreicht. Von Deutschland aus sei es nämlich weiterhin sichtbar.

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