Frauenpolitik

Heftige UN-Kritik an Österreich bei Frauenschutz

03.09.2007

Die UN wirft Österreich "mangelnde Sorgfalt" beim Schutz von Frauen vor. Justiz- und Frauenministerium nehmen die Kritik ernst.

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© (c) APA G.R. ARTINGER
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Frauenministerin Doris Bures (S) hat die Kritik des UN-Frauenrechtskomitees in Sachen Frauenschutz als "schwerwiegend" bezeichnet und entschlossenes Handeln versprochen.

Budgeterhöhung für Gewaltschutzzentren
Sie hoffe, dass bereits 2008 alle Opfer häuslicher Gewalt betreut werden können. Noch 2006 konnten allein in Wien 453 Opfer häuslicher Gewalt nicht betreut werden, verwies Bures in einer Aussendung auf eine 60-prozentige Budgeterhöhung für die Gewaltschutzzentren. Das UN-Frauenrechtskomitee hatte in einem Gutachten über zwei Frauenmorde in den Jahren 2002 und 2003 Österreich "mangelnde Sorgfalt" vorgeworfen.

Justizministerin Berger
Nicht schönreden" will das Justizministerium jene beiden Mordfälle aus den Jahren 2002 und 2003, die das UN-Frauenrechtskomitee in einem Gutachten dazu veranlasst haben, Österreich "mangelnde Sorgfalt" beim Schutz von Frauen vorzuwerfen. Allerdings habe Österreich mit dem Gewaltschutzgesetz eines der "fortschrittlichsten" Gesetze gegen häusliche Gewalt, das aber im Zuge der Familienrechtsreform noch verbessert werden solle. Auch die Aus- und Weiterbildung von Richtern, Juristen und Stafverfolgungsorganen hinsichtlich Gewalt in der Familie werde vorangetrieben, wobei hier vor allem auf die Sensibilisierung auf häusliche Gewalt Wert gelegt werde.



Wegweiserecht
Beim Wegweiserecht, das derzeit nach maximal drei Monaten ausläuft, plant die Justizministerin eine Verlängerung auf sechs Monate. Ebenso werde im Justizministerium ein Straftatbestand für langandauernde Gewalt überlegt. Damit wäre nicht wie bisher lediglich die letzte Straftat Gegenstand eines Verfahrens, sondern auch Gewalt über einen längeren Zeitraum, beispielsweise in einer Ehe oder Partnerschaft.

Kritik von den Grünen
Kritik an der Regierung kam von der Grünen Frauensprecherin, Brigid Weinzinger. Mit dem Gutachten zeige sich, dass selbst ein gutes Gewaltschutzgesetz wenig helfe, wenn dessen Umsetzung nur mangelhaft sei. Das sei "besonders unerfreulich", weil gesetzliche Grundlagen für einen effektiven Opferschutz bestanden hätten, und die Frauenmorde hätten verhindert werden können. Daher sei es "höchst an der Zeit", dass Justiz- und Innenministerium das Gewaltschutzgesetz in Zukunft auch so anwenden, "dass es Frauen einen zuverlässigen Schutz vor Gewaltverbrechen bietet", so Weinzinger

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