Die UN wirft Österreich "mangelnde Sorgfalt" beim Schutz von Frauen vor. Justiz- und Frauenministerium nehmen die Kritik ernst.
Frauenministerin Doris Bures (S) hat die Kritik des UN-Frauenrechtskomitees in Sachen Frauenschutz als "schwerwiegend" bezeichnet und entschlossenes Handeln versprochen.
Budgeterhöhung für Gewaltschutzzentren
Sie hoffe, dass
bereits 2008 alle Opfer häuslicher Gewalt betreut werden können. Noch 2006
konnten allein in Wien 453 Opfer häuslicher Gewalt nicht betreut werden,
verwies Bures in einer Aussendung auf eine 60-prozentige Budgeterhöhung für
die Gewaltschutzzentren. Das UN-Frauenrechtskomitee hatte in einem Gutachten
über zwei Frauenmorde in den Jahren 2002 und 2003 Österreich "mangelnde
Sorgfalt" vorgeworfen.
Justizministerin Berger
Nicht schönreden" will das
Justizministerium jene beiden Mordfälle aus den Jahren 2002 und 2003, die
das UN-Frauenrechtskomitee in einem Gutachten dazu veranlasst haben,
Österreich "mangelnde Sorgfalt" beim Schutz von Frauen vorzuwerfen.
Allerdings habe Österreich mit dem Gewaltschutzgesetz eines der
"fortschrittlichsten" Gesetze gegen häusliche Gewalt, das aber im Zuge der
Familienrechtsreform noch verbessert werden solle. Auch die Aus- und
Weiterbildung von Richtern, Juristen und Stafverfolgungsorganen hinsichtlich
Gewalt in der Familie werde vorangetrieben, wobei hier vor allem auf die
Sensibilisierung auf häusliche Gewalt Wert gelegt werde.
Wegweiserecht
Beim Wegweiserecht, das derzeit nach maximal drei
Monaten ausläuft, plant die Justizministerin eine Verlängerung auf sechs
Monate. Ebenso werde im Justizministerium ein Straftatbestand für
langandauernde Gewalt überlegt. Damit wäre nicht wie bisher lediglich die
letzte Straftat Gegenstand eines Verfahrens, sondern auch Gewalt über einen
längeren Zeitraum, beispielsweise in einer Ehe oder Partnerschaft.
Kritik von den Grünen
Kritik an der Regierung kam von der
Grünen Frauensprecherin, Brigid Weinzinger. Mit dem Gutachten zeige sich,
dass selbst ein gutes Gewaltschutzgesetz wenig helfe, wenn dessen Umsetzung
nur mangelhaft sei. Das sei "besonders unerfreulich", weil gesetzliche
Grundlagen für einen effektiven Opferschutz bestanden hätten, und die
Frauenmorde hätten verhindert werden können. Daher sei es "höchst an der
Zeit", dass Justiz- und Innenministerium das Gewaltschutzgesetz in Zukunft
auch so anwenden, "dass es Frauen einen zuverlässigen Schutz vor
Gewaltverbrechen bietet", so Weinzinger