Zusatzgeld

Heuer erhalten Sie gleich zweimal Steuern zurück

11.01.2009

Jetzt können sie sich mit ihrer Arbeitnehmerveranlagung viel Geld beim Finanzamt holen. Und die Steuerreform bringt zusätzlich Ostergeld.

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© sxc
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Gleich zwei Mal gibt es bis April vom Finanzamt Geld für die Österreicher.

Geld zurück vom Finanzamt
Schon jetzt können Sie sich durchschnittlich 450 Euro vom Finanzamt zurückholen, indem Sie die Arbeitnehmerveranlagung machen. Insgesamt holen sich rund 2,5 Mio. Österreicher pro Jahr Geld vom Finanzminister zurück.

200 Millionen Euro bleiben liegen
Allerdings: Nach Rechnung der Arbeiterkammer Wien lassen Österreichs Arbeitnehmer pro Jahr unfassbare 200 Millionen Euro beim Finanzminister liegen, weil sie es verabsäumen, ihre Arbeitnehmerveranlagung zu machen. Mit der CD „LohnSteuer-Experte 2009“ wird diese Arbeitnehmerveranlagung für alle zum Kinderspiel. Denn die CD-ROM erspart den teuren Steuerberater. Die Arbeitnehmerveranlagung kann ganz einfach zu Hause am PC gemacht werden (siehe rechts).

Steuerreform ab Ostern. Zu Ostern wird dann die Steuerreform rückwirkend wirksam (siehe Kasten rechts), es gibt quasi „Ostergeld“ vom Finanzamt. Und das bringt Ihnen die Steuerreform im Detail:

  • Bemessungsgrundlage
    Mit der Steuerreform werden heuer nur noch jene Arbeitnehmer steuerpflichtig, deren Einkommen jährlich nach Abzug der Sozialversicherung und Absetzbeträgen 11.000 Euro brutto übersteigt. Die Bemessungsgrundlage wurde so um 1.000 Euro pro Jahr hinaufgesetzt.
  • Steuersätze
    Gleichzeitig fällt der Einstiegssteuersatz von ehemals 38,3 auf 36,5 Prozent. Und auch mittlere Einkommen zwischen 25.000 und 60.000 Euro müssen künftig nur mehr 43,2 Prozent statt 43,6 Prozent Steuern zahlen. Zudem wird der Spitzensteuersatz erst ab 60.000 Euro statt wie bisher ab 50.000 Euro pro Jahr angewandt.
  • Kinderbetreuung
    Auch für Familien mit Kindern wird es mit der Steuerreform deutliche Entlastungen geben: Werden Kinder bis zum zehnten Lebensjahr außer Haus betreut, können Eltern die Kosten dafür in Hinkunft von der Steuer absetzen. Höchstens können jedoch 2.300 Euro pro Jahr angerechnet werden.
  • Kinderfreibetrag
    Ebenfalls ganz neu geschaffen wurde ein Kinderfreibetrag von insgesamt 220 Euro pro Jahr. Er reduziert die Bemessungsgrundlage. Und: Der Steuerabsetzbetrag wird von derzeit 610 Euro pro Jahr auf insgesamt 700 Euro angehoben.

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