Chaos-Gesetz:
Impf-Pflicht wird zum Desaster
Nun ging es doch rasch mit der Impfpflicht – aber jetzt droht ein zahnloses Gesetz.
Wien. Offiziell gilt die allgemeine Covid-Impfpflicht ab 18 Jahren seit gestern. Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat das Gesetz von Bundeskanzler Karl Nehammer und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein am Freitag unterschrieben. Aber: Ähnlich wie die dazu geplante Lotterie droht auch die Impfpflicht zum Desaster zu werden.
Stichprobenkontrollen und Geldstrafen ab 15. März
Denn jenseits von Wien fällt ab 19. Februar 2G (also geimpft oder genesen) im Freizeitbereich (Gastronomie, Events und Co). Die formal geltende Impfpflicht wird aber erst ab 15. März kontrolliert. Bis dahin ist die Pflicht nur Theorie.
- Stichprobenkontrollen. Allerdings: Es wird auch ab März nur stichprobenartig, etwa bei Verkehrskontrollen, kontrolliert. Die Polizeigewerkschaft will zudem nicht helfen.
- 600 Euro Strafe. Wer kein Impfzertifikat hat (Erstimpfung, dann 65 Tage 2. und nach weiteren 190 Tagen 3. Impfung; Genesene haben es 180 Tage), dem drohen grundsätzlich viermal 600 Euro Strafe im Jahr, bei Berufung gar bis 3.600 Euro. Aber wird das je schlagend?
Ausnahmen können erst ab April eingetragen werden
- Brief als Mahnung. Immerhin sollen alle 1,3 Millionen, die noch kein gültiges Impfzertifikat haben, einen Mahnbrief bekommen – hier sollte es also erstmals einen Abgleich von Impf- und Meldedaten geben.
- Datenabgleich fraglich. Aber ob die Daten auch wirklich abgeglichen werden, um Impfmuffel strafen zu können, scheint noch offen. Eigentlich hätten alle Nichtgeimpften einen Brief mit Terminvorschlägen erhalten sollen. Das wackelt. Die Regierung fürchtet offenbar zu viel Wirbel.
- Chaos mit Ausnahmen. Ebenfalls problematisch: Ausnahmen von der Impfpflicht, etwa wegen echter Allergien, können offenbar erst ab 22. April ins ELGA-System eingetragen werden.
Hinter vorgehaltener Hand heißt es bereits, dass die Impfpflicht damit erst ab Mai (!) kontrolliert werden könnte.