Gesetzes-Novelle

Islamgesetz: Kein Geld aus dem Ausland

02.10.2014

Mit der Regelung solle "Einflussnahme aus dem Ausland" verhindert werden.

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© APA/HERBERT NEUBAUER
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Das neue Islamgesetz untersagt eine Finanzierung aus dem Ausland. Davon betroffen sind auch Imame, die im Rahmen ihres türkischen Dienstverhältnisses in Österreich tätig sind. Mit der Regelung solle "Einflussnahme aus dem Ausland" bestmöglich verhindert werden, erklärte Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) bei einer Pressekonferenz mit Kultusminister Josef Ostermayer (SPÖ) am Donnerstag.

Der laufende Betrieb einer Religionsgesellschaft müsse künftig aus dem Inland finanziert werden. Eine einmalige Zuwendung aus dem Ausland wie etwa eine Erbschaft sei grundsätzlich nicht ausgeschlossen, erläuterte Kurz, die Verwaltung dieses Vermögens müsse dann aber im Inland erfolgen. Auch "lebende Subventionen" seien von der Regelung umfasst, also auch Imame. Derzeit gebe es rund 300 Imame in Österreich, etwa 65 davon sind Angestellte aus der Türkei, erläuterte Kurz auf Nachfrage. Diese könnten laut Gesetz in Zukunft so nicht mehr in Österreich tätig sein.

Der Entwurf für die Novelle des Islamgesetzes wird am Donnerstag bis 7. November in Begutachtung geschickt. Inkrafttreten soll sie mit Jahresbeginn 2015, wobei teilweise Übergangsbestimmungen vorgesehen sind.

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