Wahl-Chaos geht weiter

Ist die Wahl-Wiederholung etwa auch ungültig?

15.09.2016

Top-Anwalt Zanger klagt gegen das VfGH-Urteil. Wenn es durchgeht, wäre Van der Bellen Präsident.

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Das Chaos rund um die Hofburg-Wahl nimmt kein Ende. Zuerst wird die Stichwahl vom Mai für ungültig erklärt, dann muss aufgrund von schadhaften Wahlkarten der Wiederholungstermin auf den 4. Dezember verschoben werden und anschließend könnte nun auch ein Fehler rund um die Beauftragung der Staatsdruckerei  diesen Termin wackeln lassen.

VfGH hat Grundrecht verletzt

Aber damit nicht genug. Wenn das Vorhaben von Top-Anwalt Georg Zanger durchgeht, dann hätten wir diese Farce umsonst durchgemacht. Der Jurist ist nämlich der Meinung, dass der eigentliche Skandal das Urteil des Verfassungsgerichtshofs ist. Denn die Stichwahl hätte gar nicht für ungültig erklärt werden dürfen. Er ist davon überzeugt, dass der VfGH mit dem Urteil seine Kompetenzen überschritten habe und ein Grundrecht verletzt hat. „Mit dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs wurde die Verfassungsbestimmung des Artikel 141 Bundes-Verfassungsgesetz in einem entscheidenden Punkt verändert und dadurch für sämtliche Wahlen in Österreich eine Stattgebung einer Wahlanfechtung auch dann für zulässig erklärt, wenn die behauptete Rechtswidrigkeit auf das Wahlergebnis ohne Einfluss war“, schreibt er auf Facebook.

Zwei Präsidenten wären möglich

Nun will er eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen und das VfGH-Urteil kippen. Das erste Paket mit den Beschwerdeführern wurde bereits nach Straßburg geschickt, postet er. Gibt ihm der Europäische Gerichtshof Recht, so wäre Alexander Van der Bellen der rechtmäßig gewählte Präsident. Haben wir bis zur endgültigen Entscheidung allerdings schon wieder neu gewählt und Norbert Hofer erhält die meisten Stimmen, dann hat Österreich rein rechtlich sogar zwei Präsidenten.

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