ÖSTERREICH

Kanzler: "Asyl-Einigung bald möglich"

01.09.2010

Faymann verrät ÖSTERREICH die Bedingungen für rasche Einigung im Asylstreit.

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Machtwort des Kanzlers im Asylstreit: Im ÖSTERREICH- Interview nennt der Kankler die Bedingungen, unter denen seine Partei der von Innenministerin Maria Fekter geforderten Anwesenheitspflicht zustimmen will. Eines gleich vorweg: Faymann zeigte sich optimistisch. dass es schon beim Ministerrat in der kommenden Woche zu einer Einigung kommen könnte. Allerdings: Fekter müsse von ihrer sturen Anwesenheitspflicht abrücken – und stattdessen im Gesetz genau definieren, wann in welchen Phasen des Asylverfahrens die Anwesenheit von Asylwebern im Asylzentrum nötig ist. Denn eines ist für den Kanzler klar: Einer verfassungsrechtlich fragwürdigen Lösung werde SPÖ-Verhandler Verteidigungsminister Norbert Darabos keinesfalls zustimmen.

ÖSTERREICH: Die Koalition diskutiert über die Anwesenheitspflicht für Asylwerber. Wann ist eine Lösung denkbar? Schon nächste Woche?

WERNER FAYMANN: Das ist durchaus möglich, auch wenn ich es derzeit nicht zusichern kann. Klar ist aber: Wir – das heißt unser Verhandler Norbert Darabos – stimmen nur einer verfassungsrechtlich konformen Lösung zu.

ÖSTERREICH: Wie sieht die aus? Ministerin Fekter pocht auf eine siebentägigen Anwesenheitspflicht.

Faymann: Der ursprüngliche Gedanke von Ministerin Fekter war ja: Vier Wochen lang bleiben Asylwerber - in zwei Phasen - auf jeden Fall im Asylzentrum und dürfen nicht hinaus. Das ist jetzt vom Tisch. Wir diskutieren vielmehr einen neuen Ablauf einer Mitwirkungspflicht: Da kann es heißen, an einem Tag werden Dokumente einer Person geprüft. An einem anderen Tag wird der Sachverhalt der Flucht untersucht. Wenn dieser Vorgang drei bis fünf Tage dauert. dann ist dieser Asylwerber in dieser Zeit tatsächlich verpflichtet, im Asylzentrum anwesend zu sein.

ÖSTERREICH: Darf der Asylwerber das Lager dann überhaupt nicht verlassen?

Faymann: Es soll natürlich eine genaue Liste von Ausnahmen geben, wann die Person das Lager verlassen darf: Etwa bei einer Krankheit oder wenn Asylwerber Kinder haben – das muss alles genau im Gesetz aufgelistet werden.

ÖSTERREICH: Also unter bestimmten Bedingungen soll der Asylwerber das Lager trotzdem verlassen dürfen?

Faymann: Genau! Das ist der entscheidende Punkt ob die Regelung verfassungskonform ist – oder eben nicht.

ÖSTERREICH: Aber wenn ihre Bedingungen erfüllt werden, stimmen Sie dann zu?

Faymann: Wenn so eine Regelung auf die Aufnahme der Dokumente, die notwendigen Untersuchungen sowie auf die die Mitwirkung am Asylverfahren abzielt, dann wird Norbert Darabos zu stimmen. Einer Lösung, die nicht verfassungskonform ist. stimmt er nicht zu.

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