EuGH erlaubt Verbot

Kurz zu Kopftuch-Urteil: "Richtungsweisende Entscheidung"

14.03.2017

Außenminister sieht Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs "sehr positiv".

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© APA/ Hochmuth
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Unternehmen dürfen ihren Arbeitnehmerinnen das Tragen eines islamischen Kopftuchs verbieten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschieden. Allerdings müsse es dafür eine allgemeine unternehmensinterne Regel geben, die nicht diskriminierend sei und das Tragen aller politischen, weltanschaulichen oder religiösen Zeichen betreffe.

"Richtungsweisende Entscheidung"

Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz sieht im Urteil des EuGH eine "richtungsweisende Entscheidung." Mit dem Beschluss sei klar, "dass die Freiheit des Unternehmers respektiert werden muss."

"Ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz ist keine unzulässige Diskriminierung, wenn es eine allgemeine betriebsinterne Regelung gibt, die alle betrifft und sich nicht gegen eine bestimmte Gruppe richtet. Ich sehe die Entscheidung sehr positiv, da sie Diskriminierung aufgrund von religiöser oder politischer Weltanschauung nicht zulässt, aber gleichzeitig Arbeitgebern den Freiraum zuspricht, den sie für ihr unternehmerisches Handeln brauchen", so Kurz in einem Statement gegenüber ÖSTERREICH.

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