Handel prüft Verfassungsklage

Maske bleibt! Aufstand im Supermarkt

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Die FFP2-Pflicht im „lebensnotwendigen Handel“ bleibt zumindest bis 8. Juli.
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Wien. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hat der Forderung von Gewerkschaft und Handel nach einem Masken-Aus auch in Supermärkten eine Absage erteilt. Vorerst bis 8. Juli gilt die FFP2-Pflicht wie in Öffis, Spitälern, Pflegeheimen auch im „lebensnotwendigen Handel“. Angesichts neuer Corona-Varianten in Österreich seien weitere Lockerungen „jetzt nicht angezeigt“.

"In Diskos steppt der Bär, im Handel gilt Maske"

Empörung. Der Handel läuft Sturm: Die Aufrechterhaltung der Maskenpflicht sei „unverhältnismäßig, diskriminierend und epidemiologisch nicht begründbar“, so Handelsverbands-Chef Rainer Will. „In den heimischen Diskos steppt der Bär, als hätte es Corona nie gegeben, aber die 130.000 Beschäftigten im lebensnotwendigen Handel sollen trotz steigender Temperaturen und sinkender Fallzahlen durchgehend Maske tragen“, empört sich Will.

Gewerkschaftschefin Barbara Teiber (GPA) fordert ebenfalls ein Ende der Maskenpflicht für Handelsangestellte und lädt Minister Rauch ein, „einen vollen Arbeitstag im Supermarkt mit Maske zu arbeiten“: „Dann würden Sie die Handelsangestellten nicht mehr zu dieser Tortur zwingen.“

Vergleich. Österreich sei inzwischen das einzige Land in Europa mit FFP2-Pflicht im Supermarkt, betont Will. Mund-NasenSchutz gilt noch in Bosnien und Griechenland, sonst herrscht in Europa „oben ohne“ in den Supermärkten.

Eine vom Handelsverband gestartete Petition für das Ende der Maskenpflicht zählt bereits fast 25.000 Unterschriften. Und die Chefs der Supermarktketten haben sich in einem offenen Brief an die Regierung gewandt. Anfang der Woche beraten die Handelschefs die nächsten Schritte. „Wir prüfen jetzt eine Verfassungsklage und ein Volksbegehren“, so Will zu ÖSTERREICH.

(sea)