Nicht rechtskräftig
Meinl-Reisinger gewinnt vor Gericht gegen FPÖ
26.05.2026Beate Meinl-Reisinger gewinnt vor Gericht gegen die FPÖ. Die Blauen haben Berufung eingelegt. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Außenministerin und NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger hat im Verfahren gegen die FPÖ in erster Instanz gewonnen. Wie von oe24 berichtet, behauptete die FPÖ, Regierungsmitglieder würden mit Geldkoffern in die Ukraine reisen, um Steuergeld in bar zu übergeben. Dabei wurde auch explizit Meinl-Reisinger erwähnt.
Das Landesgericht für Strafsachen in Wien gab dem medienrechtlichen Antrag der NEOS-Chefin nun statt. Die FPÖ muss unter anderem eine Entschädigung zahlen und die entsprechende Behauptung von der Website löschen. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Pikant: Die blaue Entschädigungszahlung (3.000 Euro) wird Meinl-Reisinger an den gemeinnützigen Verein „kleine Herzen“ spenden, der ukrainische Kinder unterstützt und daran arbeitet, von Russland verschleppte Kinder zurück nach Hause zu bringen.
Zivilrechtliche Verfahren zu "Geldkoffern"
Zivilrechtliche Verfahren auf Unterlassung und Widerruf gegen die FPÖ und deren Generalsekretär Christian Hafenecker - er sprach bei einer Pressekonferenz von angeblichen Geldkoffern - sind noch anhängig. Letzte Woche fand bereits die Verhandlung gegen Hafenecker statt, ein Urteil ist noch ausständig. Die Verhandlung gegen die FPÖ ist für Herbst vor dem Handelsgericht Wien angesetzt. Mittels einstweiliger Verfügung wurde aber bereits die Verbreitung der Behauptung untersagt.
"Die FPÖ darf nicht ungestraft Lügen verbreiten"
„Das Gericht hat heute klar festgestellt: Die FPÖ darf nicht ungestraft Lügen verbreiten und sich dabei auf angebliche ‚Gerüchte‘ beziehen, die sie selbst in die Welt gesetzt hat. Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal – nicht nur für mich persönlich, sondern für unsere demokratische Kultur insgesamt“, so Meinl-Reisinger gegenüber oe24. In einer Demokratie dürfe hart gestritten werden, aber „als politische Partei Menschen gezielt und bewusst mit Lügen zu manipulieren, ist kein Weg für Österreich.“
Ihr sei es darum gegangen, „klare Grenzen zu ziehen gegen organisierte Desinformation und politische Verleumdung“, so die Außenministerin. Und: „Wenn Parteien bewusst Lügen verbreiten, verliert die Demokratie ihre gemeinsame Grundlage. Dem einen Riegel vorzuschieben ist im Interesse von uns allen.“
Die FPÖ hat gegen das Urteil jedenfalls Berufung eingelegt und Nichtigkeit angemeldet. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Hafenecker argumentierte vor Gericht übrigens damit, dass es eine „Metapher“ gewesen sei, wie der „Kurier“ berichtet.
Hafenecker reagiert auf Urteil
FPÖ-Generalsekretär Hafenecker hält gegenüber oe24 jedenfalls fest: „Ministerin Meinl-Reisinger zeigt mit ihrer Klage, dass sie – metaphorisch gesehen, um weitere Klagen zu vermeiden – ein ‚Glaskinn' hat. Sie selbst ist im Umgang mit der politischen Konkurrenz auch nicht zimperlich – wenn sie andere Parteien als ‚Volksverräter' oder 'nützliche Idioten‘ bezeichnet.“ Hafenecker argumentiert, dass die „Verwendung einer Metapher“ in der „politischen Auseinandersetzung möglich sein“ müsse. Und: "Würde man behaupten, der Kanzler wirft Geld mit beiden Händen aus dem Fenster, würde sich niemand auf den Ballhausplatz stellen und auf den Geldregen aus dem Bundeskanzleramt warten.“
Laut Hafenecker liege rund um die Geldtransporte in die Ukraine „noch immer viel im Dunkeln“. Denn: „Der Finanzminister konnte uns bis heute nicht sagen, wer an wen Geld und Gold gesendet hat.“. Daher sei es "befremdlich, dass die Außenministerin die größte Partei Österreichs vor Gericht zerrt, anstatt einfach selbst in der Bundesregierung für Transparenz zu sorgen und gleichzeitig parlamentarische Anfragen so zu beantworten, wie sie es in der Opposition vor kurzem noch selbst gerne gehabt hätte und wohl auch bald wieder haben wird.“