Asyl

Mutter der Komani-Zwillinge darf bleiben

19.01.2011

Auch die Mutter darf sich auf unbeschränkte Zeit in Österreich niederlassen.

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Der Asyl-Fall der kosovarischen Familie Komani ist vorerst erledigt, die Familie darf bis auf weiteres in Österreich bleiben. Nachdem der Vater und die Kinder bereits Mitte November eine unbeschränkte Niederlassungsbewilligung aufgrund humanitärer Gründe erhalten hatten, wurde auch der Mutter von der MA 35 vor kurzem eine solche erteilt. Die Familie habe sich entschlossen, in Wien zu bleiben.

Vollzeitarbeit für Vater

Laut Rechtsberaterin Karin Klaric ist die Familie bereits aus dem "Freunde-Schützen"-Haus ausgezogen und wohnt in einer eigenen Wohnung in Wien. Der Vater, der mit der Niederlassungsbewilligung auch einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten hatte, arbeite bereits Vollzeit, so Klaric. Die Niederlassungsbewilligung müsse nun jeder Jahr verlängert werden, so Klaric. Sie sieht aber keine Gefahr, dass diese nicht verlängert werden könnte.

Der schlechte Gesundheitszustand der Mutter, der wesentlich dazu beigetragen hatte, dass die Familie letztendlich doch in Österreich bleiben konnte, hat sich laut Klaric bisher nicht wesentlich verbessert. Sie sei nach wie vor in ärztlicher Behandlung.

Achtjährige mit Waffen abgeholt
August Komani war im Oktober gemeinsam mit seinen achtjährigen Zwillingstöchtern in ein Schubhaftzentrum gebracht und später abgeschoben worden, obwohl seine Frau wegen akuter Selbstmordgefahr in Spitalsbehandlung war. Der Fall sorgte auch deshalb für Aufsehen, weil die Familie am frühen Morgen unter anderem von bewaffneten Beamten abgeholt worden war.

Innenministerin Maria Fekter (V) enthob in der Folge den Chef der Wiener Fremdenpolizei, Stefan Stortecky, seines Postens. Zudem veranlasste sie, dass bei Abschiebungen mit Familien künftig besonders geschultes Personal eingesetzt und psychologische sowie medizinische Betreuung angeboten wird. Im Fall Komani hob sie den negativen Bescheid des Magistrats Steyr bezüglich eines humanitären Aufenthalts  auf, da dieser mangelhaft gewesen sei. Vater und Töchter durften daraufhin mittels eines humanitären Visums wieder einreisen.

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