Schubhaft-Drama

Asyl-Zwillinge dürfen in Österreich bleiben

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Die Abschiebung der Familie Komani sorgte für erbitterte Debatten.

Am Dienstag durfte August Komani mit seinen beiden Mädchen in der MA 35 seine unbeschränkte Niederlassungsbewilligung abholen. Rechtsberaterin Karin Klaric begleitete den glücklichen, aber sichtlich angeschlagenen Familienvater. Für die Mutter, deren faktischer Abschiebeschutz abläuft, werde man noch die entsprechenden Befunde abwarten um die nächsten Schritte zu überlegen, so Klaric weiter.

Humanitärer Erfolg
Das Bleiben der Familie sieht Klaric jedoch nur als kleinen Erfolg, denn für die meisten Menschen in ähnlichen Situationen sei der Aufenthalt noch nicht gesichert. Noch immer werde versucht, Menschen ohne Wahrung ihrer Rechte außer Landes zu bringen, verwies Klaric auf den jüngsten Fall eines nigerianischen Flüchtlings.

Schubhaft-Drama
August Komani war im Oktober gemeinsam mit seinen achtjährigen Zwillingstöchtern in ein Schubhaftzentrum gebracht und später abgeschoben worden, obwohl seine Frau wegen akuter Selbstmordgefahr in Spitalsbehandlung war. Der Fall sorgte auch deshalb für Aufsehen, weil die Familie am frühen Morgen unter anderem von bewaffneten Beamten abgeholt worden war.

   Innenministerin Fekter enthob in der Folge den Chef der Wiener Fremdenpolizei, Stefan Stortecky, seines Postens. Zudem veranlasste sie, dass bei Abschiebungen mit Familien künftig besonders geschultes Personal eingesetzt und psychologische sowie medizinische Betreuung angeboten wird.

Rückreise
  Im Fall Komani hob sie den negativen Bescheid des Magistrats Steyr bezüglich eines humanitären Aufenthalts  auf, da dieser mangelhaft gewesen sei. Vater und Töchter durften daraufhin mittels eines humanitären Visums wieder einreisen.

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