Außenhandelsgesetz-Novelle

Nationalrat erschwert Waffen-Exporte

30.03.2011


Gesetz soll Ausfuhr von Gütern zur Herstellung von Bio- und Chemiewaffen untersagen.

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Der Nationalrat hat am Mittwoch eine Änderung des Außenhandelsgesetzes beschlossen, durch die der Missbrauch von genehmigungspflichtigen Exportgütern verhindert werden soll. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen SPÖ und ÖVP, aber auch die FPÖ. Dem BZÖ ist die Regelung zu kompliziert, die Grünen warnten vor der Verwendung österreichischer Waffen für Menschenrechtsverletzungen. Staatssekretärin Verena Remler (V) widersprach, die Vorgaben würden verschärft.

Mit dem an EU-Vorgaben angepassten Gesetz kann die Ausfuhr von Gütern etwa untersagt werden, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie für die Herstellung biologischer oder chemischer Waffen bzw. zur Förderung des Terrorismus verwendet werden. Gleiches gilt, wenn ein eindeutiges Risiko gegeben ist, dass ein Staat sie für Repressalien gegen die eigene Bevölkerung und für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen einsetzt.
 

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