Helmpflicht und Co.

Neue Regeln für E-Scooter: Das gilt ab Freitag

29.04.2026

Ab Freitag gelten neue Regeln für E-Scooter. 

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© APA/GEORG HOCHMUTH
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Bei den E-Scootern wird jetzt nachgeschärft. Ab Freitag gelten neue Regeln für die elektrischen Gefährte.  Wie der Verkehrsclub ARBÖ mitteilt, müssen E-Scooter ab 1. Mai folgende Ausstattung haben: 

  • Wirksame Bremsvorrichtung
  • eine Hupe oder Klingel
  • Blinker, die an den Enden der Lenkstange montiert sind 
  • Scheinwerfer mit weißem Licht
  • Scheinwerfer mit rotem Licht 
  • Weiße, nach vorne gerichtete Rückstrahler,
  • Rote, nach hinten strahlende Rückstrahler
  • Gelbe oder orangen Rückstrahler

Neben der verpflichtenden Ausstattung gibt es auch Neuerungen bei der Nutzung: 

  • Bis zum 16. Lebensjahr gilt künftig eine Helmpflicht
  • E-Scooter dürfen nur alleine benutzt werden, also keine "Fahrgemeinschaften" von zwei oder mehr Personen
  • Güter dürfen nicht transportiert werden (ausgenommen sind kleine Behältnisse, etwa zur Aufbewahrung des Helms). Das Verbot gilt übrigens auch für Rucksäcke oder Taschen auf der Lenkstange. 
  • Anhänger dürfen nicht gezogen werden
  • Kinder unter 12 Jahren bzw. ab 9 Jahren, wenn sie einen Radfahrausweis haben, dürfen im öffentlichen Verkehr nur unter Aufsicht einer Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, mit dem E-Scooter fahren
  • Lenker dürfen nicht mehr als 0,5 Promille haben

Der ARBÖ begrüßt Maßnahmen wie etwa die Helmpflicht für Kinder und Jugendliche jedenfalls. Diese seien "besonders schützenswert. Gerade die elektrisch betriebenen Scooter sind bei den jungen Verkehrsteilnehmern sehr beliebt, weshalb die Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit wichtig sind. Bei der Helmpflicht hätten wir uns eine weitreichendere Pflicht gewünscht, da so schwere Kopfverletzungen am ehesten vermieden werden können. Wir plädieren daher an alle E-Scooter-Nutzer, einen Helm aufzusetzen", so ARBÖ-Pressesprecher Sebastian Obrecht.