Immunität weg: Er muss vor Gericht

Peter Pilz: "Justiz verfolgt Korruptionsjäger"

09.11.2019

Als Abgeordneter konnte Peter Pilz gerichtlich nicht verfolgt werden – jetzt schon.

Zur Vollversion des Artikels
© APA/HELMUT FOHRINGER
Zur Vollversion des Artikels

 

In seiner Zeit als Parlamentarier hatte sich Peter Pilz als Aufdecker profiliert – und oft auch Anschuldigungen in den Raum gestellt. Strafrechtlich verfolgt werden konnte er damals nicht. Doch das ist jetzt anders, die Immunität ist nach dem Rauswurf aus dem Parlament weg. Bereits morgen muss Pilz vor Gericht antreten. Es geht um die Causa Eurofighter..

Pilz hatte Staatsanwalt Hans Peter Kronawetter 2011 dafür verantwortlich gemacht, dass gegen den früheren FPÖ-Generalsekretär Gernot Rumpold in der Causa kein Verfahren eingeleitet worden war. Kronawetter sei ein „Komplize der organisierten Korruption“. Dieser brachte Privatklage wegen übler Nachrede ein, die morgen am Landesgericht St. Pölten verhandelt wird. Im 
 ÖSTERREICH-Interview erklärt Pilz seinen Standpunkt im Prozess.

ÖSTERREICH: Sie stehen am Montag in St. Pölten wegen übler Nachrede vor Gericht – aus Ihrer Sicht gerechtfertigt?

Peter Pilz: Ich habe damals kritisiert, dass der Staatsanwalt die Chance verpasst hat, den Fall Eurofighter in einer sehr frühen Phase zu klären, der Ansicht bin ich noch heute. Was tut ein Staatsanwalt? Er macht Hausdurchsuchungen, öffnet Konten, schaut sich die Telefone an. Das hat er alles nicht gemacht. Ich habe ihn daraufhin scharf kritisiert. Es kann schon sein, dass ich verurteilt werde. Aber das Verfahren war trotzdem ein Gewinn: Ich habe dadurch vom Gericht eine Kopie des kompletten Rumpold-Akts bekommen. Das war für die Klärung des Falls Eurofighter wichtig.

ÖSTERREICH: Die Staatsanwaltschaft ermittelt neben einem weiteren Verfahren aber auch in der Kampusch-Causa gegen Sie. Sind Sie beunruhigt?

Pilz: Nein, ich sehe diese Verfahren gelassen. Im Fall Kampusch geht es um eine verbotene Veröffentlichung. Ich habe ganz wichtige Informationen in diesem ­Kriminalfall an die Öffentlichkeit gebracht. Eine Strafverfolgung ist das Recht der Justiz. Ich hoffe ja nur eines: Dass die Justiz die Korruptionisten ebenso verfolgt wie die Korruptionsjäger.Günther Schröder

Zur Vollversion des Artikels