Nur eine Amtsperiode

Prammer auch für Ende der Wiederwahl

20.04.2010

Die Nationalratspräsidentin findet, dass eine einmalige Amtszeit für den Bundespräsidenten reicht.

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Nationalratspräsidentin Barbara Prammer kann sich gut vorstellen, für Bundespräsidenten nur noch eine Amtsperiode zuzulassen. Sie könne der Idee "sehr viel abgewinnen, keine Wiederwahl zuzulassen", so die Sozialdemokratin am Dienstag. Ob die Amtsdauer dann - wie zuletzt etwa von Amtsinhaber Heinz Fischer erwogen - auf acht Jahre verlängert werden soll oder einfach auf einmal sechs Jahre beschränkt wird, ist für Prammer zweitrangig.

"Das ist keine SPÖ-Wahl"
Den Urnengang vom kommenden Sonntag sieht die Nationalratspräsidentin als reine Bundespräsidenten-Wahl: "Das ist keine SPÖ-Wahl." Auch handle es sich um keine Testwahl für andere Urnengänge.

Strache-Plakat laufend neu
Auffällig sei aber schon, wenn bei der FPÖ-Kandidatin Barbara Rosenkranz seit Beginn ihrer Kampagne das selbe Plakat hänge, während beim gar nicht antretenden Freiheitlichen-Chef Heinz-Christian Strache das Sujet alle 14 Tage geändert werde. Strache wird Spitzenkandidat der FPÖ bei der Wien-Wahl sein.

Enttäuscht von der ÖVP
Neuerlich kritisch würdigte Prammer Ankündigungen aus der ÖVP, am Sonntag weiß zu wählen, auch wenn Heinz Fischer als Nationalratspräsident bei der Wiederwahl von Thomas Klestil dies selbst als legitime Option genannt hatte. Für die Parlamentschefin ist die Situation aber nicht vergleichbar. Immerhin habe die SPÖ damals eine "indirekte Wahlempfehlung" für den ursprünglich von der ÖVP aufgestellten Amtsinhaber abgegeben und es hätten sich auch aktive sozialdemokratische Politiker im Klestil-Unterstützungskomitee eingefunden, während die ÖVP diesmal einfach auf eine Kandidatur und Empfehlungen verzichtet habe.

Die ständigen Diskussionen bei Wiederwahlen von Präsidenten sind für Prammer auch der Grund darüber nachzudenken, es bei einer Amtsperiode zu belassen. Sie wolle vermeiden, dass bei solchen Gelegenheiten dann immer Diskussionen wie über die Abschaffung der Volkswahl ventiliert würden. Eine entsprechende Wahlrechtsreform könnte auch mit Änderungen bei der Bestellung von Volksanwälten oder Präsidenten der Obersten Organe bzw. bei allfälligen Absetzungsmodalitäten verknüpft werden, meint die Parlamentschefin. Eine Beschneidung der Kompetenzen des Bundespräsidenten lehnt Prammer jedoch ab.

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