Einheitliche Parteienförderung

Regierung einig bei Transparenzpaket

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Parteiförderung und Transparenzregeln sollen beide bis 1. Juli in Kraft treten.
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Das Transparenz-Paket stand gestern zwar nicht offiziell auf der Tagesordnung des Bund-Länder-Gipfels im Kanzleramt – trotzdem war es das bestimmende Thema. Kanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vize Michael Spindelegger (ÖVP) diskutierten fast drei Stunden mit den neun Länder-Chefs.

Am Ende gab es zwei Sieger: Kanzler Faymann und den niederösterreichischen ÖVP-Landeshauptmann Erwin Pröll. Das Ergebnis des Gipfels: Man wird bis kommenden Dienstag eine bundesweite Lösung zur Offenlegung der Parteispenden (ab 5.000 €) finden – das hatte Faymann gefordert. Im Gegenzug wird die Parteienförderung vereinheitlicht. Da war Erwin Pröll bis zuletzt knallhart geblieben. Der NÖ-Landeshauptmann stellte Bedingungen für sein Ja zum Transparenz-Paket der Regierung (siehe Interview). Pröll verlangt die Abschaffung der Wahlkampfkosten-Rückerstattung auf Bundesebene – das soll nun im neuen Paket inkludiert sein.

Heftige Debatten in der Bund-Länder-Sitzung
Schon am kommenden Dienstag soll das Transparenz-Gesetz im Ministerrat beschlossen werden – wenn möglich bereits inklusive der Vereinheitlichung der Parteienförderung. Am 1. Juli tritt das Gesetz in Kraft, ohne Übergangsfristen.
In der Sitzung war es zuvor hoch hergegangen: Faymann hatte auf einem einheitlichen Bundesgesetz und dem Zeitplan beharrt. Pröll hatte im Gegenzug die Forderung nach Streichen der Wahlkampfkosten-Rückerstattung im Bund gestellt.

Länder-Regelungen sollen nun vereinheitlicht werden
Tatsächlich bekommen die Parteien pro Jahr rund 170 Mio. € an Förderungen. Auf den Bund entfallen 46 Mio. €, auf die Landesparteien 124,6 Mio. €. Der von Pröll kritisierte Wahlkampfkosten-Ersatz macht rund 14 Mio. € aus.

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