Nach Streit

Regierung einigt sich auf Budget

27.11.2010

Die verkürzte Familienbeihilfe kommt erst ab Juli.

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© APA/ROLAND SCHLAGER
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Die Regierung hat sich am Samstagvormittag auf die letzten Details des Sparpakets geeinigt. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Josef Pröll (ÖVP) verkündeten bei einer gemeinsamen Pressekonferenz im Kanzleramt die Abfederungsmaßnahmen für Familien, Studenten und Pendler. Wesentlichste Neuregelung gegenüber den bisherigen Plänen: Die Abschaffung der Familienbeihilfe ab 24 tritt erst mit 1. Juli und nicht mit Jahresanfang in Kraft.

Die Budgetkritiker zeigten sich von den nun vorgelegten Entschärfungen nicht beeeindruckt.

Ausnahmen bei Familienbeihilfe
Außerdem wird die Familienbeihilfe unter anderem für Zivil- und Präsenzdiener sowie für Studien mit langer Studiendauer länger ausgezahlt. Das Pendlerpauschale wird um weitere 15 Millionen auf 30 Millionen Euro erhöht. Insgesamt kosten die Abfederungen laut Kanzler und Vizekanzler in den kommenden vier Jahren über 300 Millionen Euro. Teilweise gegenfinanziert werden soll diese Summe durch Kostenverschiebungen im Familienlastenausgleichsfonds.

Regierung zufrieden
Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) zeigten sich mit der koalitionsinternen Einigung zufrieden. Man habe "wesentlich weniger Verkürzungen" veranschlagt als in anderen EU-Ländern, auch weil man mit der Budgeterstellung die aktuell besseren Wirtschaftsprognosen abgewartet habe, sagte Faymann. Pröll betonte, dass man den im Frühjahr beschlossenen Finanzrahmen bis 2014 trotz der nun vereinbarten Abfederungen nicht neuerlich aufschnüren müsse.

Faymann: 120.000 Personen profitieren
Den Kritikern der Regierung richtete Faymann aus: "Es zahlt sich aus, dass man konstruktive Vorschläge macht." Der Forderung, sämtliche Sparmaßnahmen rückgängig zu machen, habe man natürlich nicht nachkommen können, insgesamt würden aber 120.000 Personen von den am Wochenende vereinbarten Änderungen profitieren.

Familienbeihilfe
Im Detail vereinbart wurde zwischen SPÖ und ÖVP, dass die Familienbeihilfe für die über 24-Jährigen nicht schon mit Jahresanfang, sondern erst mit 1. Juli gestrichen wird. Personen mit langer Studiendauer (zum Beispiel Medizin oder Veterinärmedizin), Präsenz- und Zivildiener sowie Absolventen von berufsbildenden höheren Schulen erhalten die Familienbeihilfe zudem ein Jahr länger. Für Stipendienbezieher wird der Verlust ausgeglichen. Außerdem wird die Zuverdienstgrenze zur Familienbeihilfe von 9.000 auf 10.000 Euro angehoben.

Alleinverdienerabsetzbetrag
Änderungen gibt es auch beim Alleinverdienerabsetzbetrag für Paare, die keine Kinder (mehr) betreuen. Dieser wird zwar grundsätzlich gestrichen, bleibt aber für Pensionisten mit einer Rente von bis zu 1.150 Euro (Mindestpension für Paare) erhalten. Der Mehrkindzuschlag für Familien ab drei Kindern wird nun nicht ersatzlos gestrichen, sondern von 36 auf 20 Euro reduziert. Insgesamt kosten die Änderungen im Familienbereich rund 300 Millionen Euro.

Lastenausgleichfonds
Gegenfinanziert werden diese Kosten teilweise durch Änderungen im Familienlastenausgleichsfonds. Aus diesem Topf werden unter anderem die Pensionszeiten für Mütter mit Kindern (für die Pension anrechenbar bis zu vier Jahre der Kindererziehungszeiten) bezahlt. Der Kostenersatz für die Pensionsversicherung wird nun aber von 75 auf 72 Prozent gesenkt. Für die betroffenen Mütter habe dies keine Wirkung, versicherte Pröll. Er räumte allerdings ein, dass der Pensionsversicherungsanstalt damit Geld entgehe, verwies jedoch darauf, dass der Familienfonds bis vor kurzem nur die Hälfte der Ersatzzeiten bezahlt habe.

Vermögenszuwachssteuer
Eine leichte Änderung betrifft außerdem die Wertpapier-KESt (Vermögenszuwachssteuer). Die Erfassung der Wertpapierkäufe beginnt zwar weiterhin mit 1. Jänner 2011. Die Besteuerung bei Fondsgewinnen startet ab 1. Juli, jene für andere Wertpapiere aber erst ab 1. Oktober nächsten Jahres.

Ebenfalls eine kleinere Änderung gibt es im Justizbereich. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) wollte die Amtstage der Gerichte streichen, davon wird nun aber Abstand genommen.
 

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