Kocher gibt Anreize

Neues Kombilohnmodell: Mehr Geld-Bonus für mehr Wochenstunden

23.01.2024

Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) kündigte neue Anreize für höhere Arbeitszeiten an.

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© APA/GEORG HOCHMUTH
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Das Arbeitsmarktservice (AMS) und Arbeitsminister Martin Kocher präsentierten am Dienstag eine Reform der Kombilohnbeihilfe. Unter bestimmten Voraussetzungen wird Arbeitslosen künftig ein Zuschlag gewährt, sofern sie eine Stelle annehmen. Der Aufschlag bei Jobs mit höheren Arbeitszeiten soll größer ausfallen. Erleichterungen kommen für Menschen mit Behinderung. 

Das grundsätzliche Modell des Kombilohns ist nicht neu. Die Beihilfe existiert seit 2006 und soll als Unterstützungsangebot für bisherige Langzeitarbeitslose fungieren. Vereinfacht funktioniert die Förderung wie folgt: 

  • Personen, die in einen neuen Job einsteigen, erhalten für maximal 12 Monate einen Zuschlag zum Nettoeinkommen in Höhe von 30 Prozent des Arbeitslosen- bzw. Notstandshilfegelds. Dafür muss die Person allerdings bereits mindestens sechs Monate beim AMS arbeitslos gemeldet sein und ein Arbeitsverhältnis im Ausmaß von 20 Wochenstunden annehmen. 

Dies wird nun geändert. Die Schwelle für eine Förderung steigt demnach von aktuell 20 Wochenstunden auf 30. Der Zuschuss fällt dafür auch höher aus. Statt wie bisher plus 30 Prozent, gibt es bald plus 55 Prozent. Die Maßnahme soll zur Bekämpfung des Fachkräftemangels beitragen. "Wir wissen, dass die Förderung gut funktioniert. Sie führt dazu, dass Menschen am Arbeitsmarkt Fuß fassen, die es sonst schwer haben", zeigte sich Kocher überzeugt von der Reform. 

Entlastung für Menschen mit Behinderung 

Für Menschen mit gesetzlich festgestellter Behinderung und Menschen mit Betreuungspflicht wird das bestehende Modell weiterhin verfügbar sein, versicherte der Arbeitsminister. Zusätzlich gibt es eine Entlastung für diese Personengruppe, da für sie die Frist von sechs Monaten AMS-Vormerkung entfällt. 

AMS-Vorständin Petra Draxl erklärte, die Beihilfe ziele vor allem auf jene Personen ab, die aus bestimmten Gründen nicht Vollzeit arbeiten und ihren Lebensunterhalt nicht mit einem Teilzeit-Lohn finanzieren können. Zudem hob sie Menschen über 50 Jahre hervor, denen der Wiedereinstieg in die Arbeitswelt oft schwer fiele. 

Draxl schätzte die Kosten für das AMS im Jahr 2024 auf gut 24 bis 25 Millionen Euro, nach bisher 18 Millionen Euro im Jahr 2023. Die neuen Regelungen, die bereits im AMS-Verwaltungsrat beschlossen wurden, gelten ab 1. Juni 2024.
 

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