Sex-Attacken

1.000 Euro Mindeststrafe fürs Grapschen

13.07.2010

SPÖ-Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek will höhere Geldstrafen für Sex-Unholde.

Zur Vollversion des Artikels
Zur Vollversion des Artikels

Im neuesten Gesetzesentwurf von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek schlummert eine Polit-Bombe: Im Gleichbehandlungsgesetz, das auch Fragen wie Gagen-Transparenz und geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen regelt, stehen auch die Mindesthöhen für Schadenersatz bei sexueller Belästigung.

Und die sollen dramatisch angehoben werden: Statt bisher 720 Euro „kostet“ die sexuelle Belästigung künftig mindestens 1.000 Euro.

„Kein Kavaliersdelikt."
Noch muss Heinisch-Hosek bis 26. August mit Einsprüchen – auch des Koalitionspartners – rechnen. Dennoch hofft die SP-Ministerin, dass ihre Pläne durchgehen: „Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt, sondern Gewalt an Frauen. Mit der Erhöhung der Mindeststrafen signalisieren wir den Tätern, dass sie mit spürbar härteren Strafen rechnen müssen.“ Und die Gerichte könnten künftig alle Hände voll zu tun haben: 494 Personen wandten sich 2009 wegen sexueller Belästigung an die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Außergerichtlich setzte diese zuletzt Schadenersatz von durchschnittlich 1.500 Euro durch, kam es zu Gerichtsverhandlungen lagen die Zahlungen oft bei 3.500 bis 4.000 Euro.

Rekordstrafe: 20.000 Euro
Im April wurde einer Linzerin (35) eine Rekord-Schadenersatzsumme zugesprochen: 20.000 Euro gab es, weil der Belästigung ein erzwungener Beischlaf folgte und die Frau schwer erkrankte und berufsunfähig wurde.

Die Ministerin will damit Frauen Mut machen, sich gegen ihre Peiniger zu wehren: „Den Opfern signalisieren wir, dass wir diese Delikte nicht auf die leichte Schulter nehmen“, sagt Heinisch-Hosek.

Diskriminierung wird teuer. Im neuen Gleichbehandlungsgesetz wird auch die Mindeststrafe für Diskriminierung etwa in Stelleninseraten, wegen der Religion oder sexueller Orientierung geregelt: Darf man etwa nicht in die Disco, weil man schwul ist, sind mindestens 360 Euro Strafe fällig.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel