LH-Konferenz

Stabilitätspakt wird überarbeitet

24.11.2010

Eine Einleitung von Defizitverfahren soll dadurch erleichtert werden.

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Der Sanktionsmechanismus zur Überwachung der Budgetziele von Bund, Ländern und Gemeinden wird überarbeitet. Darauf haben sich die Landeshauptleute bei ihrem Gespräch mit Vizekanzler Josef Pröll (V) am Mittwoch geeinigt. Konkrete Ergebnisse sollen "in den nächsten Wochen" vorliegen, wie der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll (V), in der anschließenden Pressekonferenz sagte. Ebenfalls klären wollen die Länder bei dieser Gelegenheit die Finanzierung des Pflegesystems.

Stabilitätspakt und Pflege
Verknüpft werden die beiden Themen Stabilitätspakt und Pflege deshalb, weil ein Teil der zur Budgetsanierung geplanten Steuererhöhungen für den Pflegefonds zweckgewidmet werden soll. Über die genaue Summe wird noch verhandelt, sagte Pröll. Zwei Drittel sollen jedenfalls vom Bund, ein Drittel von Ländern und Gemeinden übernommen werden, sagte Vorarlbergs Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) nach der Sitzung. Die Aufteilung der Mittel auf die Länder soll laut Sausgruber möglichst "unbürokratisch", also etwa entsprechend ihrer Einwohnerzahl, erfolgen.

Sausgruber pochte namens der Länder außerdem darauf, dass die Mittel zwar für die Pflege zweckgebunden werden sollen, dass die Länder aber selbst entscheiden dürfen, ob sie das Geld in mobile Dienstleistungen und Pflege zuhause oder in Pflegeheime investieren. Auch Wiens Bürgermeister Michael Häupl (S) betonte, dass es den Ländern möglich sein solle, eigene Schwerpunkte zu setzen.

Defizit der Länder
Noch keine Einigung gibt es laut Pröll in der Frage, wie hoch das Defizit der Länder und Gemeinden in den kommenden Jahren ausfallen darf. Das Finanzministerium hat für 2011 ein Minus von 0,6 Prozent der Wirtschaftsleistung eingeplant und für 2012 0,5 Prozent. Die Größenordnungen seien noch "im Fluss", sagte Pröll - zumal es einzelnen Ländern leichter falle, die Ziele zu erfüllen und anderen schwerer.

Reformiert werden soll der Sanktionsmechanismus im Stabilitätspakt - und hier konkret der Mechanismus zur Einleitung eines Defizitverfahrens. Dem Vernehmen nach soll ein Defizitverfahren künftig automatisch eingeleitet werden, wenn der Rechnungshof einen Verstoß z.B. eines Landes gegen den Stabilitätspakt feststellt. Damit soll der öffentliche Druck auf Defizitsünder erhöht werden. Über konkrete Strafzahlungen soll aber wie bisher entschieden werden. An der Regelung, dass die Länder die Sanktionen gegen ein Land blockieren können und der Bund Strafzahlungen gegen sich selbst zustimmen müsste, wird also nicht gerüttelt.

Haftungsobergrenzen
Ebenfalls geplant sind Haftungsobergrenzen für Bund, Länder und Gemeinden. Dieses Thema war zuletzt angesichts der milliardenschweren Haftungen des Landes Kärnten für die ehemalige Landesbank Hypo Alpe Adria in Diskussion geraten. Die Notwendigkeit von Haftungsobergrenzen sei unbestritten, sagte LH-Vorsitzender Pröll nach dem Treffen. Ergebnisse sollen in den nächsten Wochen vorliegen.

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