Transfett-Verordnung

Stöger macht unsere Pommes gesünder

20.08.2009

Der Gesundheitsminister begrenzt den Anteil der "gefährlichen" Transfette in der Nahrung.

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Der strenge Grenzwert für Transfette in Lebensmittel in Österreich ist am Donnerstag amtlich gemacht worden. SPÖ-Gesundheitsminister Alois Stöger hat die dementsprechende Verordnung unterschrieben. Das Papier gilt ab Kundmachung. Die neuen Vorschriften treten am 1. September oder am 1. Oktober in Kraft. Das hängt davon ab, wie schnell die Verordnung öffentlich gemacht wird.

Nicht mehr als 2 bis 4 Prozent
Die "Österreichische Trans-Fettsäuren Verordnung" sieht vor, dass ein Inverkehrbringen von Fetten und Ölen und daraus hergestellten Lebensmitteln in Österreich mit mehr als zwei Prozent künstlichen Transfettsäuren (TFS) im Gesamtfett verboten ist. Bei zusammengesetzten Lebensmitteln mit einem Fettgehalt von weniger als 20 Prozent soll ein Transfettsäuregehalt von bis zu vier Prozent erlaubt sein. Österreich ist somit das zweite EU-Land mit solch einer Begrenzung. Europäischer Vorreiter war bis dato Dänemark. Seit 2008 hat zudem auch die Schweiz ein Transfettgesetz.

"Gefährliche Fette"
"Künstliche Transfettsäuren sind gefährliche Fette. Sie haben in Lebensmitteln keine notwendige Funktion, fördern aber vor allem Herzkreislauf-Erkrankungen", so Stöger. Aus Sicht des Ministers ist die Begrenzung der Transfettsäuren in Lebensmitteln "eine seit Jahren überfällige Maßnahme zum Gesundheitsschutz". Zwar habe die Lebensmittelwirtschaft in den vergangenen Jahren viel zur Reduktion der Transfette getan, das sei aber leider nicht durchgängig der Fall gewesen.

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