Medienklage

Strasser blitzt vor Gericht ab

13.05.2013


Klage von Ernst Strasser kostenpflichtig abgewiesen - Anwalt meldete Berufung an.

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© TZ ÖSTERREICH
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Das Landesgericht Linz hat im Prozess, den der ehemalige EU-Parlamentarier und VP-Innenminister Ernst Strasser gegen die "Oberösterreichischen Nachrichten" im Zusammenhang mit der Lobbying-Affäre angestrengt hat, seine Anträge in der Verhandlung am Montag kostenpflichtig abgewiesen. Strassers Anwalt hat volle Berufung angemeldet, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Der ehemalige ÖVP-Politiker hat ursprünglich geklagt, weil er in zwei Artikeln der OÖN die Delikte der Rufschädigung und der üblen Nachrede erfüllt sah. Die Zeitung wollte den Wahrheitsbeweis antreten. Das Verfahren wurde mehrmals vertagt beziehungsweise verschoben. Inzwischen ist Strasser im Jänner vom Wiener Straflandesgericht zu vier Jahren unbedingter Haft wegen Bestechlichkeit verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte den Spruch, Strasser ergriff Rechtsmittel. Das Urteil im Strafverfahren ist daher noch nicht rechtskräftig. Eine Entscheidung des OGH ist vermutlich nicht vor September zu erwarten.

Im Linzer Verfahren nach dem Mediengesetz hat der Rechtsvertreter von Strasser (der sich für sein Fernbleiben entschuldigen ließ), am Montag seine Anträge abgeändert und den OÖN die Verletzung der Unschuldsvermutung in den beiden in der Printausgabe und im Internet veröffentlichten Artikeln vorgeworfen und eine angemessene Entschädigung verlangt. Das Gericht befand, dass ihm in den Artikeln nicht jene Bestechlichkeit für ein Verhalten in der Zukunft vorgeworfen wurde, für die er später in Wien noch nicht rechtskräftig verurteilt wurde, sondern es sei darin um die Nebenbeschäftigungen in der Vergangenheit gegangen.

Strasser war über zwei britische Enthüllungs-Journalisten gestolpert, die ihm unter der Vorgabe, sie wären Lobbyisten, die entgeltliche Einflussnahme auf die EU-Gesetzgebung entlockt haben sollen. Die sechs Besprechungen wurden in verdeckten Videoaufnahmen aufgezeichnet. Er soll für seine Dienste ein jährliches Honorar von 100.000 Euro gefordert haben. Der Ex-Innenminister hatte in seinem Strafverfahren behauptet, er habe die vorgeblichen Lobbyisten für Geheimagenten gehalten und sich nur deshalb zum Schein auf Gespräche mit diesen eingelassen, um sie bzw. ihre Hintermänner zu enttarnen.



 

 
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