Amtsmissbrauch mögl.

Bandion prüft übersehene Strasser-Mails

02.10.2009

150 Seiten-Konvolut mit Emails verschwand am Weg von der Staatsanwaltschaft zum Büro für Interne Angelegenheiten.

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© TZ ÖSTERREICH / PAUTY
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ÖVP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner will die Vorwürfe der Opposition gegen die Staatsanwaltschaft Wien prüfen lassen. "Wo Fehler geschehen, muss das untersucht werden, gerade in der Justiz", so die Ressortchefin. Die Staatsanwaltschaft wies die Vorwürfe, politisch zu agieren, zurück: "Wir handeln sicher nicht politisch willfährig."

Strasser-Mails prüfen
Bandion-Ortner ersuchte den Expertenrat "Transparente Justiz" unter Vorsitz von Gottfried Strasser, den aktuellen Fall aufzubereiten - es geht dabei um eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit den "Strasser-E-Mails". Zudem führte sie ein Gespräch mit dem Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Werner Pleischl. Dieser soll eine dienstrechtliche Überprüfung veranlassen, so Bandion-Ortner. Sie betonte auch, dass die Staatsanwälte ihre Aufgabe "weit überwiegend mit viel Einsatz und sehr gut" erledigen.

Akten am Weg ins BIA verschwunden
Im Untersuchungsausschuss hatte am Donnerstag Staatsanwalt Christian Walzi angegeben, eine Amtsmissbrauchs-Anzeige gegen Ex-ÖVP-Innenminister Ernst Strasser "übersehen" zu haben. Aus der Staatsanwaltschaft Wien hieß es dazu am Freitag, Walzi habe den Sachverhalt möglicherweise "schlecht transportiert". Nach einem Wechsel in der Zuständigkeit habe Walzi den Fall mit zwei Anzeigen - eine betraf den Amtsmissbrauch, die zweite die Weitergabe der E-Mails des Ex-Ministers Strasser an die Öffentlichkeit - übernommen. Daraufhin habe er dem Büro für Interne Angelegenheiten im Innenministerium im Juni 2008 zu beiden Faktenkomplexen Ermittlungsaufträge gegeben. Bei der Übermittlung der Akten an das BIA sei das E-Mail-Konvolut allerdings verloren gegangen. Beim Ermittlungsbericht, der im November 2008 einlangte, fiel Walzi nicht auf, dass nur im Verfahren "Datenweitergabe" ermittelt worden war. Dieses Verfahren wurde abgebrochen, da sich kein Hinweis auf den unbekannten Täter ergab.

Kein Beweis für Postenschacher
Dem Justizministerium fiel aber auf, dass es zum Verdacht des Amtsmissbrauchs keine Ermittlungen gegeben hatte, woraufhin der Ermittlungsauftrag an das BIA im Dezember 2008 erneuert wurde. Das Verfahren wurde schlussendlich eingestellt, da es keinen Beweis für den Postenschacher gegeben hatte.

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