Anklage erst 2018

U-Ausschuss für Eurofighter

17.02.2017

Verdacht gegen Schwarze, Blaue und Rote.

Zur Vollversion des Artikels
© TZ ÖSTERREICH / Bruna
Zur Vollversion des Artikels

In der Eurofighter-Affäre überschlagen sich jetzt die Ereignisse: ­Zunächst brachte Heeres­minister Hans Peter Doskozil eine Anzeige gegen Airbus wegen „arglistiger Täuschung“ beim Jet-Deal ein – Airbus habe die Republik um 1,1 Milliarden geschädigt. Jetzt kündigt der Grüne Peter Pilz in ÖSTERREICH eine Neuauflage des U-Ausschusses aus dem Jahr 2006 an.

Pilz: »Alle, die 2006 logen, müssen Wahrheit sagen«

Pilz: „Ich habe bereits Gespräche geführt. Minister Doskozil hat mir alle Akten der Eurofighter-Taskforce zugesagt. Alle Zeugen, die damals im U-Ausschuss ge­logen und vertuscht haben, werden jetzt die Wahrheit sagen müssen.“ Wen Pilz meint, liegt auf der Hand: die Verantwortlichen der schwarz-blauen Koalition, wie Wolfgang Schüssel, Karl-Heinz Grasser, Herbert Scheibner usw., aber auch die „Nachverhandler“ des Deals, Alfred Gusenbauer und Norbert Darabos (SPÖ).

Gut für Pilz. Der Grüne wird den Ausschuss wohl durchsetzen. Denn für die Einsetzung sind die Stimmen eines Viertels der Nationalrats­abgeordneten nötig – und die FPÖ ist, wie ÖSTERREICH aus der FP-Spitze erfuhr, durchaus bereit, die nötigen Unterschriften zu liefern. Gut möglich, dass der Ausschuss noch vor dem Sommer seine Arbeit aufnimmt.

10 Personen sind im Visier der Staatsanwaltschaft

Die Justiz geht es da gemächlicher an: Seit 2011 ist bei der Staatsanwaltschaft Wien das Eurofighter-Verfahren anhängig. Ermittelt wird laut Sprecherin Nina Bussek gegen zehn Personen wegen „Untreue, Geldwäsche und Bestechung“.

Laut Justizsektionschef Christian Pilnacek könnte es aber erst 2018 – 14 Jahre nach Vertragsabschluss! – zu einer Anklage kommen. Es geht um brisante Fragen:

■ Geldfluss. Stimmt es, dass 184 Millionen Euro über Lobbyisten an Parteien flossen?

■ Gegengeschäfte. Stimmt es, dass die Kosten für diese Bestechungsgelder und die Kosten für die Gegengeschäfte in den Kaufpreis eingerechnet wurden?(gü)

Zur Vollversion des Artikels