U-Ausschuss

Verwaltungsrechtler soll Aktenweitergabe klären

08.04.2008

Die ÖVP will nicht, dass die Ministerien dem U-Ausschuss heikle Personendaten übermitteln. Jetzt soll ein Gutachten klären, ob sie das müssen.

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Zur Klärung der Frage, ob das Innenministerium dem U-Ausschuss personenbezogene Akten übermitteln muss, hat der schwarze Ressortchef Günther Platter ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Erstellt wird es von Staats- und Verwaltungsrechtler Bernhard Raschauer.

Gezerre um die Akten
Der blaue Ausschuss-Vorsitzende Peter Fichtenbauer hatte alle erforderlichen Akten verlangt. Die Volkspartei will dagegen, dass die Ministerien keine sensiblen personenbezogenen Daten übermitteln und allenfalls kritische Passagen schwärzen. Der Ausschuss soll mögliche parteipolitisch motivierte Postenbesetzungen im Innenministerium aufklären, was ohne ausreichende Unterlagen ein schwieriges Unterfangen werden dürfte.

Platter gegen totale Weitergabe
Platter bleibt dabei, aus datenschutzrechtlichen Gründen keine sensiblen personenbezogenen Daten zu übermitteln. Er möchte nicht zulassen, dass Angaben unbeteiligter Personen über ethnische Herkunft, politische Überzeugung, Gesundheitszustand, konfessionelle Zugehörigkeit oder Versetzungsansuchen publik werden. "Wo kommen wir hin, wenn sensible Daten übermittelt und frei eingesehen werden können", fragt sich der Innenminister.

Viele Akten fehlen noch
Rund zwei Drittel der Akten aus dem Innenministerium sind dem U-Ausschuss noch nicht übermittelt worden. 32 Aktenpakete wurden angefordert, neun wurden dem Parlament zugesandt. Im Justizministerium ist man 15 von 19 Ansuchen nachgekommen. Aus Verteidigungs-, Außen- und Finanzministerium sind je ein Aktenkomplex eingelangt, jeweils zwei Konvolute fehlen noch.

Was die Personendaten und die Datenschutzbedenken anlangt, diese werden nicht wie die anderen Beweismittel, auf DVD gebrannt. Sie können nur in einem Datenraum eingesehen werden. Wenn zuviel geschwärzt wird, soll der Verfahrensanwalt eingeschaltet werden.

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