FPÖ – Bundesgeschäftsstelle - Online Kampagne 05.01.2026 - 16.01.2026

08.01.2026

TRANSPARENZBEKANNTMACHUNG

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FPÖ – Bundesgeschäftsstelle - Online Kampagne 05.01.2026 - 16.01.2026 

1. Sponsor / Auftraggeber der Anzeige: FPÖ Bundesgeschäftsstelle, Friedrich-Schmidt-Platz 4/3a, 1080 Wien
2. Kontrollierende Einrichtung: FPÖ Bundesgeschäftsstelle, Friedrich-Schmidt-Platz 4/3a, 1080 Wien
3. Ansprechpartner & Kontakt des Sponsors: Claudia K. Draxler, M.Ed., +43 1 512 35 35 -0, claudia.draxler@fpoe.at
4. Ist der Sponsor zugleich der Zahlende? – Ja
5. Geplanter Veröffentlichungszeitraum der Anzeige: Online von 05.01. – 16.01.2026
6. Betroffene Wahl/Referendum/Rechtsetzungs- oder Regulierungsprozess: - (Neujahrestreffen)
Falls ja, Links zu offiziellen Informationen über die Modalitäten der Teilnahme an den betreffenden Wahlen oder Referenden: (URLs): -
7. Einsatz von Targeting/Anzeigenschaltungsverfahren:
a. Wurde oder wird die Anzeige online personalisiert an bestimmte Zielgruppen ausgespielt? NEIN
8. Wurde bereits früher eine ähnliche Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die EU[1]Verordnung 2024/900 ausgesetzt oder eingestellt? - NEIN
9. Kostenangaben:

  • a. Preis/Betrag für diese Anzeige: EUR (Brutto-Gesamtbetrag, den der Verlag in Rechnung stellt) € 11.400,-
  • b. Wert sonstiger Leistungen: € 0
  • c. Berechnungsmethode:

10. Herkunft der Mittel für die Finanzierung: privat
b. Ursprung der Mittel: innerhalb EU
11. Links zu dem in Art.13 VO genannten europäischen Archiv für politische Online-Anzeigen: KEINE
12. Meldeverfahren, falls eine veröffentlichte politische Anzeige nicht der EU-Verordnung 2024/900 entspricht: (z. B. eine E-Mail-Adresse) anzeigen@oe24.at
13. Einverständnis und Richtigkeit:

  • a. Hiermit bestätigt der Auftraggeber, dass alle Angaben korrekt sind und die Anforderungen der EU-Verordnung 2024/900 erfüllt werden.
  • b. Hiermit bestätigt der Auftraggeber, dass falls sich oben angegebene Informationen geändert haben, als fehlerhaft herausstellen, er sicherstellt, dass aktualisierte Informationen dem betreffenden Anbieter politischer Werbedienstleistungen unverzüglich, vollständig und genau übermittelt werden.
  • c. Hiermit bestätigt der Auftraggeber, dass Art. 5 Abs. 2 der EU-VO 2024/900 (Verbot von Werbedienstleistungen in den letzten drei Monaten vor der Wahl) eingehalten wird.