Bei Haftstrafe

Verliert Hoeneß seinen Aufsichtsratsposten?

06.11.2013

Verzicht auf Aufsichtsratsvorsitz wäre laut Gutachtern zwingend.

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Ein vom Aufsichtsrat des Fußballklubs FC Bayern München in Auftrag gegebenes Gutachten kommt offenbar zu dem Schluss, dass der Gremiumsvorsitzende Uli Hoeneß seinen Posten im Falle einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung abgeben müsste. Das vom Gesellschaftsrechtler Gerd Krieger und dem Strafverteidiger Sven Thomas erstellte Gutachten komme zu dem Schluss, dass Bayern-Präsident Hoeneß in einer solchen Situation nicht mehr Aufsichtsratschef bleiben könne, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" in ihrer Mittwochsausgabe.

Kein Amtsverbot bei mildem Urteil
In Auftrag gegeben wurde die Stellungnahme der Experten für das Kontrollgremium demnach von Aufsichtsrats-Vizechef Herbert Hainer, dem Vorstandsvorsitzenden des Sportartikelkonzerns Adidas, einem Anteilseigner und Sponsor des FC Bayern. Der Verein habe am Montag zwar über das Gutachten informiert und mitgeteilt, dass Hoeneß selbst bei einer strafrechtlichen Verurteilung Aufsichtsratschef bleiben könne. Das Gesetz kenne für diesen Fall kein Amtsverbot. Das gelte aber nicht bei einer Haftstrafe ohne Bewährung, sondern nur bei milderen Urteilen, berichtet die "SZ".

Anklage wegen Steuerhinterziehung
Das Münchner Landgericht hatte am Montag bekanntgegeben, dass sich Hoeneß wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung einem für März 2014 angesetzten Prozess stellen muss. Der 61-Jährige hatte Anfang dieses Jahres Selbstanzeige erstattet. Angeblich soll er über ein heimliches Konto in der Schweiz 3,2 Millionen Euro hinterzogen haben. Hoeneß zeigte sich am Montag "überrascht" davon, dass das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft zuließ.

 

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