Doping

Sperre von Pumper bestätigt

14.05.2009

Langstreckenläuferin überlegt nun, vor ordentliches Gericht zu gehen.

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Die zweijährige Dopingsperre gegen die Leichtathletin Susanne Pumper ist am Dienstag von Österreichs Unabhängiger Schiedskommission bestätigt worden. Das teilte die NADA Austria, die nationale Anti-Doping-Agentur, in einer Aussendung mit. Demnach schloss sich das fünfköpfige Gremium unter Vorsitz des Rechtsanwaltes Peter Döller dem Urteil der NADA-Rechtskommission vom 23. Oktober des Vorjahres an. Gründe für die Entscheidung wurden nicht bekanntgegeben.

Die 38-Jährige war im Frühjahr 2008 zweimal positiv auf EPO getestet worden, ihre Sperre gilt rückwirkend ab März 2008. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Langstreckenläuferin die Möglichkeit hat, vor dem europäischen Sportgerichtshof CAS in Lausanne in Berufung zu gehen, worauf sie allerdings verzichten will. "Ich gehe sicher nicht mehr vor ein Sportgericht, die halte ich nicht für objektiv und unabhängig. Ich überlege, vor ein ordentliches Gericht zu gehen", sagte Pumper, die nach eigenen Angaben von der Kommissions-Entscheidung "nicht überrascht" war.

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